Drucksache Nr. 15-1220/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fahrradstadt Hannover? - Erneute Nachfrage nach dem Stand der Maßnahmen für ein Stadtteil-Radwegenetz
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.05.2019
TOP 5.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-1220/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fahrradstadt Hannover? - Erneute Nachfrage nach dem Stand der Maßnahmen für ein Stadtteil-Radwegenetz
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.05.2019
TOP 5.4.1.

In der Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel im April 2018 haben wir die Verwaltung nach dem aktuellen Stand und der Umsetzungen der Maßnahmen für ein Stadtteil-Radwegenetz gefragt (beschlossen im Februar 2015 (DS Nr. 15-2821/2014 N1 in Verbindung mit DS Nr. 15-0233/2015)), sowie nach Begründungen für eine eventuelle Nicht-Umsetzung. Die Verwaltung antwortete, dass die Eingaben geprüft werden und die abschließende Beantwortung im Juni 2018 erfolgt. Bisher haben wir allerdings keine abschließende Antwort erhalten.

Die Maßnahmen sind wichtige Bausteine für das von der LHH im Masterplan Mobilität 2025 ausgegebene Ziel, über eine Attraktivitätssteigerung den Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen auf 25 Prozent zu steigern.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wie ist der momentane Stand der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen (bitte nach Stadtteilen aufgegliedert)?

2. Falls einzelne Maßnahmen nicht umgesetzt werden sollen: Wie lautet die jeweilige Begründung für die Nicht-Umsetzung?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1 – Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen:
Nachfolgend werden die Bearbeitungsstände für die laufenden und abgeschlossenen Maßnahmen aufgeführt. Alle verbleibenden Maßnahmen, die nicht unter 1 und 2 aufgeführt sind, sind noch nicht in der Umsetzung befindlich.

DÖHREN:
Für die Brückstraße sind Maßnahmen an den vorhandenen Nebenanlagen zur Umsetzung in 2019 beauftragt.
Die Sanierung der Radwege an der Schützenallee (inkl. Suthwiesenstraße bis Riepestraße bzw. Maschsee-Süd) erfolgt über das Sonderprogramm GiB.
Die Ertüchtigung Zeißstraße erfolgt über das Sonderprogramm GiB.

MITTELFELD:
Wülfeler Straße, von Bemerode aus Richtung Mittelfeld: Es handelt sich um eine eigenständige Maßnahme, die nicht über das Netzkonzept Radverkehr bewegt wird.

SEELHORST:
Peiner Straße, Richtung Seelhorst (nach der Unterführung), an Querung Hoher Weg:
VZ 205 „Vorfahrt achten“ wurde vor der Einmündung aufgestellt.

WALDHAUSEN:
Schützenallee, Höhe Aspria-Parkplatz Richtung Döhren: Die Sanierung der Nebenanlagen an der Schützenallee erfolgt über das Sonderprogramm GiB.
Salzburger Straße, Richtung Mainzer Straße, Reparatur des maroden Radweges: Es handelt sich um eine eigenständige Maßnahme, die nicht über das Netzkonzept Radverkehr bewegt wird.

WALDHEIM:
Eilenriederadweg, Querung Mainzer Straße Ri. Wolfstraße – große Gefahrenstelle und Radfahrerstau: Für die Thematik wurde die DS 15-1824/2016 beschlossen, die losgelöst von dieser DS abgearbeitet wird.


Zu 2 – Begründungen zur Nicht-Umsetzung von Maßnahme Vorschlägen:

DÖHREN:
Brückstraße: Die Schaffung eines Radfahrstreifens im Brückenbereich ist mangels Breite im Bestand nicht möglich.
Thurnithistraße: Die vorhandenen Radwege sind in einem verkehrssicheren Zustand und hinreichend erkennbar.
Wiehbergstraße: Derzeit besteht kein politischer Auftrag zur Planung eines Radschnellweges Laatzen-Döhren-Südstadt-City. Somit erfolgt keine Prüfung, ob diese Fahrradstraße Teil eines Radschnellweges sein könnte.

MITTELFELD:
Am Mittelfelde: Zur Schaffung von Radfahrstreifen auf beiden Straßenseiten entlang der gesamten Straße weist das Straßenprofil nicht genug Breite auf.
Am Mittelfelde / Spittastraße: Das Aufbringen einer Markierung im Kurvenbereich einer Hauptverkehrsstraße mit abknickender Vorfahrt über die Vorfahrt hinweg ist weder sicher, zielführend noch zulässig.
Karlsruher Straße: Die Schaffung eines aufgeweiteten Radaufstellstreifens mit Zuführung für direktes Linksabbiegen in die Straße „Am Mittelfelde“ ist im Bestand nicht möglich. Es wäre ein Umbau des gesamten Knotens erforderlich. Da die Fahrbahnnutzung jedoch legal möglich und der Wechsel auf die Linksabbiegespur zu deren Beginn möglich ist, muss die Verwaltung von diesem Unterfangen derzeit absehen.
Garkenburgstraße, Nähe Spittastraße: Im Nahbereich sind zwei Lichtsignalanlagen zur Querung vorhanden, somit kann eine zusätzliche Querung nicht geschaffen werden. Die Borde wurden so angepasst, dass die Querung erleichtert ist.
Garkenburgstraße, Ecke Ahornstraße: Vor Ort liegen keine Auffälligkeiten vor, es ist alles markiert und beschildert, wie dies an einer untergeordneten Einmündung üblich ist.
Fahrradstraße auch für Mittelfeld: Im Radverkehrsnetz in Mittelfeld gibt es keine Straße, die die Kriterien zur Eignung als Fahrradstraße erfüllt.

SEELHORST:
Peiner Straße: Gehwege werden nicht über das Netzkonzept Radverkehr ertüchtigt. Verwaltungsintern wurde das Thema dem Planungsbezirk übergeben und wird dort weiterverfolgt.
Fahrradstraße für die Seelhorst: „Schaffung einer Fahrradstraße für die Seelhorst: Peiner Str. ab Abzweigung Wülfeler Bruch bis „Vor der Seelhorst“.
Die Peiner Straße stellt auf diesem ca. 650 m langen Abschnitt keine verbindende Funktion für den Radverkehr dar. In Richtung Osten bestehen keine direkten Anschlüsse, um z.B. den naheliegenden Messeschnellweg zu queren. Es kann lediglich die Straße Vor der Seelhorst erreicht werden, die in Nord-Süd-Richtung parallel zum Messeschnellweg verläuft und nur eine geringe Erschließungsfunktion erfüllt.
Die Peiner Straße dient auf diesem Abschnitt eher der Erschließung der angrenzenden Grundstücke und Kleingärten, als einer wichtigen Achse für den Radverkehr.
Die Charakteristik und die Verkehrsregelung der Straße bieten überdies schon im aktuellen Zustand günstige Bedingungen für den Radverkehr. Die Einrichtung einer Fahrradstraße würde keine weiteren Vorteile bieten.

WÜLFEL:
Wilkenburger Straße, Querung Hildesheimer Straße: Weiterführung der markierten Querung in einen Schutzstreifen in die Behnstraße, um die Sicherheit der Radelnden ins Gewerbegebiet zu erhöhen. Dem Vorschlag wird nicht gefolgt. Die Führung ist hinreichend markiert und geregelt wie üblich. Die Behnstraße ist nicht Teil des städtischen Radverkehrsnetzes.


Loccumer Straße: Schaffung einer Fahrradstraße für die Verkehrsberuhigung der Loccumer Str., zumal sich dort 2 Schulen, eine KiTa und ein Altenpflegeheim befinden. Die Loccumer Straße weist keine Eignung zur Ausweisung als Fahrradstraße nach StVO auf. Eine widerrechtliche Ausweisung auf Kosten der Sicherheit der Radfahrenden wird die Verwaltung nicht vornehmen.