Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
Antragsteller(in):
Maximilian Wahl (DIE LINKE)
Maximilian Wahl (DIE LINKE)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis) |
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Ziel dieses Antrages ist es, durch „einen klaren Grenzverlauf, der sich sehr gut an der landschaftlich prägenden Stadtbahntrasse festmachen ließe, […] eine klare Situation für die Einwohner*innen des neuen Stadtteils“ zu schaffen. „Das ganze Neubaugebiet, welches aufgrund seiner Abgrenzungen und Lage auch soziokulturell eine Einheit bilden wird, sollte zu einem Stadtbezirk gehören.“
Ein Antrag zur Unterstützung dieses Anliegens ist im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel nur knapp gescheitert (siehe Drucksache 15-0613/2019 N1).
Inzwischen gibt es mit den Bewohner*innen der Studierendenwohnheime auf dem ehemaligen EXPO-Gelände in Döhren-Wülfel auch Anwohner*innen, für die das nächstgelegene Wahllokal mit der IGS Kronsberg hier im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode liegt. Ein Wahllokal in Döhren-Wülfel wäre weitaus komplizierter zu erreichen.
Eine entsprechende Änderung des Grenzverlaufes müsste noch vor der Kommunalwahl 2021 erfolgen, um neue Wahlbezirke festzulegen.
Dazu frage ich die Verwaltung:
Da das Neubaugebiet Kronsberg-Süd eine städtebauliche Einheit darstellt, sollte das gesamte Gebiet für Planungen und Zuordnungen zu Infrastruktureinrichtungen (z.B. Grundschulen oder Wahlbezirke) einem Stadtbezirk zugeordnet sein. Der derzeitige Verlauf der Grenze zerschneidet nicht nur das Gebiet, sondern verläuft quer durch geplante Gebäude und macht eine eindeutige Zuordnung der künftigen Gebäude und Bewohner*innen zu einem Wahlbezirk, Grundschulbezirk usw. unmöglich.
Während die Beschlussdrucksache für die Eingliederung des gesamten Quartiers Kronsberg-Süd in den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode von diesem Stadtbezirksrat einstimmig beschlossen wurde (Drucksache 15-2021/2018), lehnte der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel einen entsprechenden Antrag ab (Drucksache 15-0613/2019 N1).
Die Verwaltung hat damit keinen weiteren Arbeitsauftrag erhalten und prüft derzeit eine Lösung über den Rat der Landeshauptstadt Hannover als zuständiges Kollektivorgan herbeizuführen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das Gebiet, auf dem sich das Studierendenwohnheim befindet, wurde im Rahmen der Gebietsumstrukturierung durch Ratsbeschluss am 27. Januar 2011 (DS 2446/2010) als Ausgleichsfläche für das Gebiet Seelhorster Gärten dem Stadtbezirk Döhren-Wülfel zugeordnet.
Das Studierendenwohnheim liegt in dem Wahlbezirk 3204 im Stadtbezirk Döhren-Wülfel. Das Wahllokal befindet sich in der Kirchengemeinde St. Eugenius, Sankt-Eugenius-Weg 3. Um dieses Gebiet wieder dem Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode zuzuordnen, wäre ein erneuter Ratsbeschluss notwendig.
Allerdings stellt eine Änderung von Stadtbezirksgrenzen oder Stadtteilgrenzen keinen geeigneten Ansatz dar, Entfernungen zu einem Wahllokal zu regeln. Für die Einrichtung eines eigenen Wahllokals reichen die Zahlen der Wahlberechtigten sowie der zu erwartenden Wähler*innen aus dem Studierendenwohnheim nicht aus.