Drucksache Nr. 15-1192/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wasserkraft Döhrener Wolle für den Zero-E-Park
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 16.05.2019
TOP 6.2.11.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-1192/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wasserkraft Döhrener Wolle für den Zero-E-Park
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 16.05.2019
TOP 6.2.11.

Vor fast drei Jahren fragten wir nach dem Stand des Verfahrens betreffend der Inbetriebnahme des Wasserkraftwerkes Döhrener Wolle zwecks Erfüllung der städtebauvertraglichen Obliegenheiten der Stadt gegenüber den Grundstückskäuferinnen und –käufern im Neubaugebiet Zero-E-Park. Ohne die Kompensation des Restwärmeenergiebedarfes der Passivhaussiedlung durch regenerative Energieerzeugung ist der Zero-E-Park nicht „Zero-E“. Der Presse ist zu entnehmen, dass sich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern der Leineinsel, dem vorgesehenen Standort der Anlage, erheblicher Widerstand formiert. Unter anderem würden hohe Lärmemissionen befürchtet, heißt es.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

2. Ist eine Inbetriebnahme in 2020 noch realistisch? Wenn nicht, zu wann wäre spätestens mit einer Realisierung zu rechnen?

3. Falls es weiter zu Problemen kommt: Welchen Zeitraum für die Umsetzung dieser oder einer alternativen Kompensationsmaßnahme hält die Verwaltung unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeit für akzeptabel und gegenüber den gutgläubigen Grundstückskäufern für noch zumutbar?

Antwort der Verwaltung


Zu 1.) Das 2017 begonnene Planfeststellungsverfahren ist nicht abgeschlossen. Antragstellerin ist die Investorin der geplanten Wasserkraftanlage in Döhren, die AUF Eberlein & Co. GmbH. Die Landeshauptstadt Hannover ist in diesem Verfahren Beteiligte.
Der für das Verfahren wichtige Meilenstein „Erörterungstermin“ fand im November 2018 statt. In dem zweitägigen Termin konnten die Einwendungen von den Beteiligten selbst vorgetragen und erläutert werden. Für verschiedene Akteur*innen, insbesondere für die Vorhabenträgerin, aber auch für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover wurden Aufgaben identifiziert, die teilweise noch zu bearbeiten sind.

Zu 2.) Eine Inbetriebnahme im Jahr 2020 ist nicht realistisch. Selbst wenn noch in diesem Jahr ein Planfeststellungsbeschluss (d. i. die Genehmigung der Wasserkraftanlage) erfolgen sollte, hat der Anglerverband Niedersachsen e. V. angekündigt gegen die Entscheidung Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Die Ankündigung dieser Klage besteht seit 2010 und wurde im Erörterungstermin wiederholt. Vor Abschluss dieses gerichtlichen Verfahrens ist nicht mit einem Baubeginn zu rechnen. Seine Dauer ist schwierig abzuschätzen und wird nicht weniger als ein Jahr betragen.
Der anschließende Bau der Anlage wird sich über zwei Jahre jeweils in der Sommersaison erstrecken. Anschließend kann die Anlage in Betrieb genommen werden. Die Kompensation der CO2-Emissionen könnte somit in ca. drei bis fünf Jahren beginnen. Ein „spätester Termin“ ist aber derzeit nicht zu benennen.

Zu 3.) Die Kompensation der CO2-Emissionen aus dem Wohngebiet „In der Rehre Süd“ (zero:e park) ist eine gemeinsame Aufgabe der drei früheren Partnerinnen bei der Grundstücksvermarktung, nämlich der Stadt Hannover, der meravis und der NLG. Die Organisation der Kompensation obliegt gemäß dem 2010 abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrag der Stadt.
Im selben Vertrag wurde die Umsetzung der Kompensation durch die Döhrener Wasserkraftanlage präferiert, und seitdem wird dieser Weg konsequent verfolgt. Die lange Dauer des Prozesses ergab sich einerseits aus mehreren als notwendig erkannten Umplanungen bis 2017, andererseits aus der Komplexität des Planfeststellungsverfahrens.

Der Tatsache, dass die Kompensation auch für die Jahre seit Bezug der Häuser im Wohngebiet „In der Rehre Süd“ nachzuleisten ist, sind sich die Vermarktungspartnerinnen bewusst. Die Nachholung wird nach Inbetriebnahme der Wasserkraftanlage auch möglich sein, weil sie ein Mehrfaches der zur Kompensation erforderlichen Strommenge erzeugen kann.

Ein kürzlich bekannt gewordenes Problem für das Verfahren ist die Nichtigkeit des Vorvertrags, den die Stadt Hannover 2012 mit der AUF Eberlein & Co. GmbH abgeschlossen hatte. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit, den Bau und Betrieb der Wasserkraftanlage nach heute geltendem Recht als Konzession neu auszuschreiben. Dies muss aber – mit Blick auf das zu erwartende Klageverfahren – nicht zwingend zu weiteren Verzögerungen im Ablauf führen. Das Vorhaben kann durch die obsiegende Partei des Ausschreibungsverfahrens weitergeführt werden.

Die Kompensation der CO2-Emissionen der Bewohner*innen im Wohngebiet „In der Rehre Süd“ steht also nicht in Frage.