Anfrage Nr. 15-1189/2020:
Zweckentfremdung von Wohnraum Tiergartenstraße 22/24?

Inhalt der Drucksache:

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Zweckentfremdung von Wohnraum Tiergartenstraße 22/24?

Unter den Bewohnern der denkmalgeschützten Schwedenhäuser in der Tiergartenstraße 22/24 gab es in der Vergangenheit nicht nur Streit, welcher unter anderen in einem aktuell laufenden Gerichtsverfahren mündete, daneben sorgte auch der Zustand der Immobilie für Gesprächsstoff. Der Garten wirkt verwildert und das Haus vernachlässigt. Teilweise sind Fenster kaputt und Müll liegt herum. Einer der Gründe für diese Situation dürfte in der zu beobachtenden hohen Fluktuation der Bewohner liegen. Außerdem konnten durch offen stehende Haus- und Wohnungstüren Etagenbetten in den Räumlichkeiten wahrgenommen werden. Dies legt eine anderweitige Nutzung der Wohnungen nahe, als dies in einem reinen Wohngebiet zulässig ist. Der Wohnraum wird scheinbar als Schlafstätte für Saison-, Leih-, oder Werksarbeiter genutzt. Es liegt hier also eine zu vermutende Zweckentfremdung vor.

Fragen an die Verwaltung:

1. Ist dieser Zustand der Verwaltung bekannt?

2. Was gedenkt die Verwaltung gegen diese zu unternehmen?

3. Könnte zur Vermeidung solcher Zweckentfremdungen zukünftig eine Zweckentfremdungssatzung hilfreich sein?