Anfrage Nr. 15-1188/2019:
aha

Inhalt der Drucksache:

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aha

In jüngster Zeit versendet aha Mahnschreiben zur Fußwegreinigung mit Strafandrohungen, z.B. Berechnung von € 260,- Stundenlohn im Sinne eines Zwangsgeldes.
Die Fußwegreinigung ist den Anwohnern übertragen. aha ist mit der Erledigung seiner originären Aufgaben im Stadtbezirk, vorsichtig ausgedrückt, im Grenzbereich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung und bitten darum, sich mit aha für die Beantwortung ins Benehmen zu setzen:
1. Welche hoheitlichen Aufgaben hat die Stadtverwaltung, insbesondere strafbewehrte Abmahnungen, an aha übertragen?
2. Können die Anwohner die Fußwegreinigung, insbesondere den Winterdienst, auf aha übertragen?
3. Ist aha bereit, dem Bezirksrat in einer der nächsten Sitzungen zu erläutern, welche Kriterien zur Reinigung vorliegen, wann eine „Gefahrenabwehr“ nötig ist, wie oft aha die öffentlichen Fußwege im Stadtbezirk reinigt und weiteres?