Drucksache Nr. 15-1171/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wasserkraftanlage Döhrener Wehr
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.05.2019
TOP 5.3.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1171/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wasserkraftanlage Döhrener Wehr
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.05.2019
TOP 5.3.5.

Wie der Presse zu entnehmen war, ist das Verfahren zum Bau einer Wasserkraftanlage am Döhrener Wehr aufgrund formaler Fehler abgebrochen worden.
Bis jetzt sind aber Kosten im Rahmen der bisherigen Aktivitäten aufgelaufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welchen Betrag hat die Stadt Hannover bisher in das Projekt investiert und welche Beträge werden eventuell noch fällig?

2. Hat der bisherige Investor aufgrund der neuen Situation gegenüber der Stadt Forderungen (Schadensersatz?) geltend gemacht? Wenn ja in welcher Höhe

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


Zu 1.: Für das seit 2007 betriebene Vorhaben einer Wasserkraftanlage in der Staustufe der Leine in Döhren hat die Stadt keine Investitionen getätigt.

Aus dem Ergebnishaushalt sind Mittel für die insgesamt neun Treffen des Nachbarschaftsdialogs geflossen, soweit sie für die Anmietung von Räumen, für Beschallung und Moderation erforderlich waren. Alle Kosten für die Planung und deren Darstellung im Nachbarschaftsdialog, für Fachgutachter*innen, Rechtsbeistand und für das Planfeststellungsverfahren bei der Region Hannover trug die AUF Eberlein & Co. GmbH. Den begleitenden Antrag für die Wasserkraftnutzung stellte die Verwaltung bei der Region Hannover.

Für die erneute Vergabe der Konzession für den Bau und Betrieb der Wasserkraftanlage ist eine Ausschreibung erforderlich.



Zu 2: Die bisherige Investorin AUF Eberlein & Co. GmbH hat bisher keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht.