Drucksache Nr. 15-1167/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Elektrorollstuhl
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.05.2019
TOP 5.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-1167/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Elektrorollstuhl
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.05.2019
TOP 5.3.1.

Eine schwerst pflegebedürftige Frau wollte an der Bushaltestelle Lerchenfeldstraße mit einem 4-rädrigen Pflege-Elektrorollstuhl in den 123 Bus einfahren. Von der Busfahrerin wurde ihr forsch signalisiert, dass sie hierzu in Zukunft einen „Aufkleber“ benötige, den sie sich bei ihrer Krankenkasse zu besorgen habe, sonst würde ihr in Zukunft das fahren mit dem Bus verweigert. Die Dame im Rollstuhl und ihre Begleitung waren in dieser Situation überfordert und wussten nichts von einer neuen Regelung. Auch war auf Nachfrage dem Annastift nichts bekannt. Hier sind ca. 200 Personen, die diesen „Aufkleber“ benötigen, welches einer Vorlaufzeit bedarf, diese entsprechend zu versorgen.
Die ÜSTRA konnte telefonisch keine Auskunft geben, selbst auf Rückfrage bei mehreren Mitarbeitern, wo man den Aufkleber bekommen könne. Nur dass das Gesamtgewicht von 350 auf 300 kg heruntergesetzt wurde, welches auch zu Problemen bei den busfahrenden Personen führe, da ein Pflegerollstuhl schon ohne Person ein hohes Gewicht vorweise. Die Änderung der Beförderungsbedingungen sei zum 01.04.2019 in Kraft getreten.
Selbst eine Anfrage bei der AOK, wie von der Busfahrerin verwiesen, konnte keine Auskunft geben, weil dort ebenfalls nichts bekannt sei.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum wurde das Beförderungsgewicht reduziert?
2. Aus welchen Gründen muss ein Aufkleber vorgehalten werden und wo kann man sich einen solchen besorgen?
3. Wie wird sichergestellt, dass die relevante Zielgruppe auch über die Regelung informiert wird und wie kann eine Änderung zum 01.04.2019 in Kraft treten, obwohl die Versorgung mit Aufklebern nicht gewährleistet ist?

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die Region Hannover weitergeleitet. Die Region als Aufgabenträgerin für den ÖPNV teilt nach Nachfrage bei der ÜSTRA mit:


„Unternehmensseitig wurde der Region versichert, dass es der ÜSTRA sehr wichtig ist, das Fahrpersonal für dieses Thema zu sensibilisieren. Aus diesem Grund werden sie bereits bezüglich der Mitnahme von E-Scootern geschult, ebenso geschult werden die Fahrer*innen wenn es um den Unterschied zwischen E-Scooter und E-Rollstuhl geht, sodass der Unterschied im Allgemeinen bekannt ist.
Falls es doch zu Verwechslungen kommt, hilft es, wenn genaue Angaben (Datum, Uhrzeit, Linie, Fahrtrichtung) zum Vorfall gemacht werden, damit die ÜSTRA diese Einzelfälle zurückverfolgen und schnell klären kann.

Zu 1.Das zulässige Maximalgewicht wurde bereits zum 01.01.2018 herabgesetzt. Das liegt unter anderem in der Belastbarkeit der Rampe in den Fahrzeugen begründet und gilt nicht nur für E-Scooter. Hier folgen die Bestimmungen im Großraum-Verkehr Hannover für die betroffenen Fahrzeuge der Verkehrsunternehmen den bundesweit geltenden rechtlichen Bedingungen.

Zu 2. Für die Zertifizierung der E-Scooter und die entsprechende Bereitstellung der Piktogramme („Aufkleber“) sind die E-Scooter Hersteller zuständig. Die Betroffenen können sich auch an ihr Sanitätshaus wenden. Eine Liste der zertifizierten E-Scooter findet man unter https://www.bsk-ev.org/aktuelles-presse/liste-oepnv-geeigneter-elektromobilee-scooter/.
Zu 3. Die Änderung der Beförderungsbedingungen zum 01.04.2019 im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) sind ortsüblich in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung und in der Neuen Presse veröffentlicht worden (Erscheinungsdatum 25.03.2019). Darüber hinaus hat die ÜSTRA über die geänderte Sachlage in ihren regelmäßigen Sitzungen mit den Behindertenverbänden informiert. Die Behindertenbeauftragten von Stadt Hannover, Region Hannover und Land Niedersachsen sind ebenfalls informiert worden.
Für die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen ist in der Region Hannover der Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover zuständig. Soweit es gesetzliche Rahmenbedingungen erfordern, sind diese in den für die im GVH verkehrenden Verkehrsunternehmen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn auch haftungsrechtliche Fragestellungen berührt sein können.“