Anfrage Nr. 15-1167/2019:
Elektrorollstuhl

Inhalt der Drucksache:

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Elektrorollstuhl

Eine schwerst pflegebedürftige Frau wollte an der Bushaltestelle Lerchenfeldstraße mit einem 4-rädrigen Pflege-Elektrorollstuhl in den 123 Bus einfahren. Von der Busfahrerin wurde ihr forsch signalisiert, dass sie hierzu in Zukunft einen „Aufkleber“ benötige, den sie sich bei ihrer Krankenkasse zu besorgen habe, sonst würde ihr in Zukunft das fahren mit dem Bus verweigert. Die Dame im Rollstuhl und ihre Begleitung waren in dieser Situation überfordert und wussten nichts von einer neuen Regelung. Auch war auf Nachfrage dem Annastift nichts bekannt. Hier sind ca. 200 Personen, die diesen „Aufkleber“ benötigen, welches einer Vorlaufzeit bedarf, diese entsprechend zu versorgen.
Die ÜSTRA konnte telefonisch keine Auskunft geben, selbst auf Rückfrage bei mehreren Mitarbeitern, wo man den Aufkleber bekommen könne. Nur dass das Gesamtgewicht von 350 auf 300 kg heruntergesetzt wurde, welches auch zu Problemen bei den busfahrenden Personen führe, da ein Pflegerollstuhl schon ohne Person ein hohes Gewicht vorweise. Die Änderung der Beförderungsbedingungen sei zum 01.04.2019 in Kraft getreten.
Selbst eine Anfrage bei der AOK, wie von der Busfahrerin verwiesen, konnte keine Auskunft geben, weil dort ebenfalls nichts bekannt sei.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Warum wurde das Beförderungsgewicht reduziert?
2. Aus welchen Gründen muss ein Aufkleber vorgehalten werden und wo kann man sich einen solchen besorgen?
3. Wie wird sichergestellt, dass die relevante Zielgruppe auch über die Regelung informiert wird und wie kann eine Änderung zum 01.04.2019 in Kraft treten, obwohl die Versorgung mit Aufklebern nicht gewährleistet ist?