Antrag Nr. 15-1116/2018:
Resolution des Bezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Berücksichtigung von nächtlichen Ruhepausen bei der Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Hannover-Langenhagen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Resolution des Bezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Berücksichtigung von nächtlichen Ruhepausen bei der Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Hannover-Langenhagen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert, keine Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Hannover-Langenhagen ohne Berücksichtigung von Ruhepausen im Nachtflugverkehr vorzunehmen. Hierbei sind nicht allein wirtschaftliche Interessen, sondern auch die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen, die rund um den Flughafen von Fluglärm betroffen sind, in die Abwägung einzubeziehen. Darüber hinaus sind rechtzeitig deutliche Lärmminderungsmaßnahmen einzufordern, um eine mögliche künftige Ausweitung der Siedlungsbeschränkung zu verhindern. Vor einer endgültigen Entscheidung sind die Anliegerkommunen und die Fluglärmkommission angemessen zu beteiligen.

Begründung

Hannover ist der einzige norddeutsche Flughafen ohne Flugpause in den Nachtstunden. Die derzeitige Betriebsgenehmigung sieht eine Betriebszeit von 24 Stunden vor und enthält keine Ruhepausen hinsichtlich des Nachtflugverkehrs. Seit 1969 wurden - jeweils befristet - geringe einschränkende Regelungen für den Nachtflugbetrieb durch das Verkehrsministerium als Oberste Luftfahrtbehörde des Landes getroffen. Die derzeit gültigen Einschränkungen für den Nachtflug am Flughafen Hannover-Langenhagen laufen am 31.12.2019 aus. Das Verkehrsministerium als Oberste Luftfahrtbehörde des Landes hat rechtzeitig über eine Verlängerung unter Berücksichtigung von Vorgaben zum Flugverkehr während der Nacht zu entscheiden.
Am Flughafen Hannover-Langenhagen finden seit Jahren mehr als 10% der Flugbewegungen in der Nachtzeit statt – mit steigender Tendenz, im Jahr 2015 lag der Anteil bei rund 14%. Insbesondere in den frühen Morgenstunden finden überwiegend touristische Starts statt, die auch tagsüber möglich wären. Und dies, obwohl Studien belegen, dass nächtliche Lärmereignisse das Herz-Kreislauf-System und damit die Gesundheit beeinträchtigen. Die volkswirtschaftlichen Folgekosten für die durch Fluglärm ausgelösten Krankheiten sind dabei nicht konkret zu beziffern, müssten jedoch als gesamtgesellschaftliches Risiko bei jeglicher Entscheidung berücksichtigt werden.
Für die meisten deutschen Flughäfen gelten bereits jetzt Einschränkungen, überwiegend absolute Nachtflugverbote. Wir fordern die Landesregierung auf, dem Lärmschutz und dem Erhalt der Gesundheit aller Anwohner*innen höchste Priorität einzuräumen. Die Vorgaben zum Betrieb des Flughafens durch Nachtflugverbot und Einschränkung des Flugverkehrs zu Tagesrandzeiten sind dem auf anderen deutschen Flughäfen üblichen Niveau anzupassen.