Antrag Nr. 15-1112/2015:
Interfraktioneller Änderungsantrag zur DS 0594/2015 - 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken

Inhalt der Drucksache:

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Interfraktioneller Änderungsantrag zur DS 0594/2015 - 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung überarbeitet die vorgelegte Satzung der Schuleinzugsbereiche für den Stadtbezirk Vahrenwald/List so, dass die Vahrenwalder Straße auf dem Schulweg nicht überquert werden muss.

Begründung

Die Vahrenwalder Straße stellt für Kinder im Grundschulalter einen besonderen Gefahrenpunkt auf dem Schulweg dar. Neben der sehr breiten Straße müssten die Kinder noch auf die Stadtbahnen achten und befänden sich häufig auf den schmalen, ungesicherten Aufstellflächen zwischen Fahrbahn und den Gleisen. Ein Überqueren auf dem Schulweg sollte daher soweit wie möglich vermieden werden.
Besonders negativ ist die vorgelegte Satzung für Kinder aus dem Bereich Wörthstraße/Raiffeisenstraße, die zu zwei näher gelegenen Schulen gehen könnten und stattdessen über die Vahrenwalder Straße hinweg in die mit am weitesten entfernte Schule geschickt werden sollen.
Durch die Einführung von inzwischen zwei neuen Grundschulen im Stadtbezirk ist die notwendige Flexibilität gegeben, um diese Gefahrenquelle nunmehr abzustellen.