Informationsdrucksache Nr. 15-1106/2013:

Flüchtlingsunterkunft im Stadtbezirk Bothfeld/Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-1106/2013
 


Flüchtlingsunterkunft im Stadtbezirk Bothfeld/Vahrenheide


Mit Beschluss über den Dringlichkeitsantrag gemäß Drucksache 15-0914/2013 hat der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide die Verwaltung gebeten, Alternativstandorte für eine Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide zu prüfen. Bei der Standortsuche sind dabei insbesondere folgende Kriterien zu beachten:

- Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung bei der Bausubstanz (Massivbauweise), der Gestaltung des Gebäudes, des Außengeländes und der Lage des Grundstücks,

- Möglichkeiten der gesellschaftlichen und sozialen Integration,

- Anbindung an den ÖPNV,

- Erreichbarkeit von Nahversorgungseinrichtungen und

- Einhaltung der Grundsätze zur Flüchtlingsunterbringung in der Landeshauptstadt Hannover gem. Drucksache Nr. 0026/2013 (Konzept zur Flüchtlingsunterbringung).

Dabei sind auch die von der Bürgerinitiative benannten Alternativen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollte das Gespräch mit dem Bund gesucht werden, ob eine temporäre Nutzung eines Teils der Freiherr-von-Fritsch-Kaserne möglich ist. Ferner ist eine Anmietung leerstehender Wohnungen der GBH zu prüfen.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide vor der nächsten Sitzung am 15.05.2031 vorzustellen.

Dieser Bitte kommt die Verwaltung mit der Vorlage dieser Informationsdrucksache nach.

Die Verwaltung wurde vom Rat beauftragt, mit der Gesellschaft für Bauen und Wohnen in Hannover (GBH) Vereinbarungen über den Bau von vier Flüchtlingswohnheimen zu treffen (vgl. DS 0388/2013). Für diese vier neu zu errichtenden Wohnheime sind von der Verwaltung im Rahmen eines intensiven Standortsuchverfahren Grundstücke ausgewählt und vorgeschlagen worden, die neben den o. g. Kriterien zum einen die Möglichkeit kurzfristiger Verfügbarkeit bieten (also im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover sind) und zum anderen eine integrierte Lage (Anschluss an den ÖPNV, erreichbare Nahversorgung, Eignung für Wohnzwecke) aufweisen. Ein wichtiges Kriterium war es auch, die Wohnheime nicht in ohnehin schon belasteten Stadtteilen zu errichten und eine möglichst gleichmäßige Verteilung der schon bestehenden und neu hinzukommenden Einrichtungen vorzunehmen.

Geplant ist, Gebäude zu errichten, die kurzfristig beziehbar sind und eine ansprechende Unterbringung gewährleisten und die dem Leitbild zur Unterbringung von Spätaussiedlerinnen, Spätaussiedlern und Flüchtlingen entsprechen. Dazu gehört auch, dass pro Standort bzw. Gebäude maximal 50 Personen untergebracht werden sollen und der bauliche Standard ein dauerhaftes Wohnen ermöglichen soll.

Insofern sind die vom Bezirksrat festgelegten Kriterien und dabei insbesondere die Beachtung und Einhaltung des vom Rat der Stadt beschlossenen Leitbildes zur Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen bereits bei der von der Verwaltung vorgenommen Prüfung berücksichtigt worden. Im genannten Leitbild wird vorgegeben, dass neue Gemeinschaftseinrichtungen (Wohnheime) sich am Standard des Neubaus der Evangelisch Freikirchlichen Gemeinde in der Südstadt zu orientieren haben. Das bedeutet, dass sich Wohngruppen von bis zu 5 Personen eine Küche und ein Badezimmer teilen sollen und es so zu einer „wohnungsähnlichen“ Nutzung innerhalb des Wohnheimes kommt. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die folgenden Standorte im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide geprüft:


- Eichenweg
- Robinienweg
- Burgwedeler Straße 34
- Varrelheide
- Freiherr-von-Fritsch-Kaserne
- Im Wiesengrund
- Kirchhorster Straße Nord
- Kirchorster Straße Süd

Daneben soll die Verwaltung weitere von der Bürgerinitiative Eichenweg vorgeschlagene Standorte prüfen. Die von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Standorte entsprechen weitestgehend den von der Verwaltung geprüften Standorten. Lediglich die Scharnhorstkaserne und der Bereich "Metzhof" sind als neue Vorschläge zu ergänzen.

Der Rat hat mit der Drucksache 0026/2013 am 14.03.2013 das Konzept zur Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen beschlossen. Das Konzept beruht auf drei Säulen

· Gemeinschaftsunterkünfte
· Wohnprojekte
· Wohnungen

Demnach gehört es zu den Aufgaben der Verwaltung insbesondere auch einzelne Wohnungen und ganze Gebäude für Wohnprojekte für die Unterbringung zu akquirieren. Diese Forderung wird von der Verwaltung bereits umgesetzt, und es ist gängige Praxis, geeignete Wohnungen / Gebäude anzumieten. Dabei wird permanent u. a. auch in Zusammenarbeit mit der GBH nach geeignetem Wohnraum gesucht. Insofern setzt die Verwaltung den Auftrag aus dem o. g. Dringlichkeitsantrag bereits um. Dennoch reichen die dadurch entstehenden Kapazitäten zur Unterbringung nicht aus, so dass ergänzend die geplanten Neubauten entstehen sollen. Dafür sind eine Reihe von Standorten auf ihre Geeignetheit überprüft worden.

Die Verwaltung hat im Rahmen der Standortanalyse die o. g. Grundstücke unter Beachtung der genannten Kriterien bewertet. Entscheidend bei der Prüfung war vor Allem die Verfügbarkeit der Grundstücke/Standorte. Ist dieses Merkmal nicht gegeben, fällt der Standort für die weitere Prüfung aus. Gewertet wurden vor dem Hintergrund des geforderten Neubaus schwerpunktmäßig freie Grundstücke, zur Vervollständigung sind die nicht im städtischen Eigentum befindlichen Kasernen aber ebenfalls geprüft.

Zu den Standorten im Einzelnen:

Freiherr-von-Fritsch-Kaserne
Die Kaserne fällt aus, da sie sich nicht im städtischen Eigentum befindet und damit nicht kurzfristig zur Verfügung steht. Die Kasernengebäude erfüllen in der vorhandenen Form auch nicht die Anforderungen gemäß dem vom Rat beschlossenen Leitbild zur Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen. Für die Freiherr-von-Fritsch-Kaserne hat die Grundstückseigentümerin BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) die von-Wägen-Bauwagengruppe geräumt mit der Begründung, dass das Grundstück wegen der Altlasten, und des Gebäude- und Geländezustandes für eine Wohnnutzung ungeeignet ist.

Robinienweg:
Das Grundstück am Robinienweg verfügt nicht über die notwendige Größe und scheidet deshalb aus.

Burgwedeler Straße 34
Das Grundstück Burgwedeler Straße 34 verfügt nicht über die notwendige Größe und ist noch bebaut. Die Beseitigung der vorhandenen Bausubstanz und des Baumbestandes bedeutet höhere Kosten und längere Fristen für eine Realisierung. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass das Grundstück in der Anbauverbotszone der Bundesautobahn liegt. Ein Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau ist daher baurechtlich nicht möglich.

Varrelheide:
Das Grundstück Varrelheide befindet sich im städtischen Eigentum, wäre kurzfristig verfügbar und ist erschlossen. Das Grundstück ist jedoch nicht integriert, es gibt weder Nachbarschaft, noch fußläufig erreichbare Nahversorgung und einen nur schwachen ÖPNV Anschluss (Buslinie).

Im Wiesengrund:
Das Grundstück scheidet wegen der Nachbarschaft zum Wohnquartier Kiefernpfad mit seiner besonderen Sozialstruktur aus. Zudem hat das Grundstück als öffentlicher Grünzug mit ausgebauten Elementen der Freizeitnutzung eine stadtbezirksbedeutende Erschließungs- und Freiraumfunktion.

Kirchhorster Straße Nord / Kirchhorster Straße Süd (Alte Peiner Heerstr.; bisheriger Standort):
Die Grundstücke sind – obwohl im städtischen Eigentum - nicht verfügbar, weil sie als ausgewiesene Gewerbeflächen als Potential für eine Ansiedlung von großflächigen und Arbeitsplatzintensiven Gewerbebetrieben bedeutsam sind. Beide Grundstücke sind als nicht integriert in eine Wohnnachbarschaft zu betrachten. Zudem liegt das Grundstück südlich der Kirchhorster Straße sehr isoliert.

Eichenweg:
Das Grundstück erfüllt alle Merkmale des Leitbildes zur Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen in der Stadt Hannover

Metzhof (Vorschlag der Bürgerinitiative):
Diese Fläche ist als rechtlich geschützter Landschaftsbestandteil nicht bebaubar und daher nicht verfügbar.

Scharnhorstkaserne (Vorschlag der Bürgerinitiative)
Das Kasernengelände ist nicht in städtischem Eigentum und daher nicht kurzfristig verfügbar. Die Kaserne ist – unabhängig von der Belegung einzelner Gebäude, die auch nicht den Anforderungen des vom Rat beschlossenen Leitbildes zur Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen entsprechen – vollständig in Nutzung und abgeschirmter militärischer Sicherheitsbereich


Aus diesen Gründen hat sich die Verwaltung für den Standort am Eichenweg entschieden und diesen als Vorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei dieser Drucksache nicht zu beachten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

61.4 
Hannover / 08.05.2013