Drucksache Nr. 15-1085/2019 S1:
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Weberstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.05.2019
TOP 7.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1085/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Weberstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.05.2019
TOP 7.3.1.

Beschluss


Von der Verwaltung der LHH sind geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Weberstraße zu treffen.

Stellungnahme


Die Entscheidung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer kann aus folgenden Gründen nicht umgesetzt werden:

Ziel des Beschlusses war es, geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Weberstraße zu treffen.

Die Weberstraße führt bereits die baulich „klassischen“ Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Dies sind Fahrgassenversätze durch wechselseitige Parkanordnungen und unterschiedliche Oberflächenmaterialien der Fahrgasse.
Zudem ist die bereits vorhandene Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325) ebenfalls eine Maßnahme zur Verkehrsberuhigung. Verkehrsberuhigte Bereiche sind niveaugleich gestaltet, wodurch zusätzliche Plateauaufpflasterungen als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme nicht in Betracht kommen.

Der zuständigen Polizeiinspektion West sind keine Geschwindigkeitsübertretungen in der Weberstraße bekannt. Die Straße ist unfallunauffällig.

Die Weberstraße darf von Radfahrern in beiden Richtungen befahren werden. Die im Beschluss vorgeschlagenen sog. Kölner Teller stellen für Radfahrer ein erhöhtes Sturzrisiko dar. Aus diesem Grund werden die sog. Kölner Teller von der Stadt Hannover nicht verbaut.
Darüber hinaus wurde im Beschluss vorgeschlagen, die vorhandene Einbahnstraßenregelung umzukehren. Die Weberstraße ist heute als „unechte“ Einbahnstraße beschildert. Dies bedeutet, dass auf das Zeichen VZ 220 bewusst verzichtet wurde, um das Fahren innerhalb der Weberstraße in beide Richtungen zu ermöglichen.

Vielmehr würde eine Umkehrung der („unechten“) Einbahnstraßenbeschilderung der Weberstraße die Verkehre in die Von-Alten-Allee verlagern. Heute verteilen sich die Verkehre auf die Weberstraße und die Von-Alten-Allee. Bei Umkehrung der heutigen („unechten“) Einbahnstraßenregelung würden die gesamten Verkehre nur über die Von-Alten-Allee abgewickelt werden. Ebenso käme es zu einer Verschlechterung der Erschließung der Weberstraße selbst. Kann die Weberstraße heute von der Deisterstraße aus beiden Richtungen angefahren werden, könnte die Weberstraße bei Umkehrung der („unechten“) Einbahnstraßenregelung lediglich aus einer Richtung der Posthornstraße angefahren werden, da die Posthornstraße im Bereich zwischen Deisterstraße und Weberstraße als Einbahnstraße mit VZ 220 beschildert ist. Zudem würde sich die Erschließungssituation der Wohnquartiere um die St.-Godehard-Kirche (Sackgasse VZ 357) deutlich verschlechtern, da die Anwohner dieser Quartiere Ihre Häuser nur noch von der Posthornstraße aus erreichen können.