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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Gill
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4, Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Bruno Gill die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Bruno Gill hat mit Schreiben vom 18.03.2019 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List mit Wirkung zum 30.04.2019 niederlegt. Gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat Vahrenwald-List festzustellen.
18.62.02
Hannover / 12.04.2019