Antrag Nr. 15-1032/2016:
Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden um Verschärfung des
Wohnungsmangels zu vermeiden

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden um Verschärfung des
Wohnungsmangels zu vermeiden

Antrag,

Der Bezirksrat beschließt, die Verwaltung wird gebeten:

1. Personelle Ressourcen für die Kontrolle von Zweckentfremdungen im Stadtbezirk Linden-Limmer zu erübrigen, diese Kontrolle durchzuführen und bis Ende 2016 einen Sachstandsbericht über die Anzahl der Zweckentfremdungen vorzulegen.
2. Zu prüfen, ob es sich bei den Beherbergungsangeboten, die in den einschlägigen Internetportalen angeboten werden, um Wohnraum handelt, der in irgendeiner Form einer Bindung unterliegt (geförderter Wohnraum, B-Schein, Belegrecht usw.) und falls ja, ob diese Umnutzung als Beherbergungsgewerbe mit den o. a. Förderungszielen vereinbar ist.
3. Aufbauend auf die Erkenntnisse ein Konzept vorzulegen, wie im Stadtbezirk Linden-Limmer die Zweckentfremdung von Wohnraum unterbunden werden kann.

Die Maßnahmen sollen bewirken, dass nicht dauerhaft kommerziell ganze Wohnungen dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Dabei sollen die temporäre Aufnahme von Gästen und die gesetzlichen Ausnahmen, wie die Nutzung von Arbeitszimmern, selbstverständlich weiterhin möglich sein.

Begründung

Im April 2016 berichtete die lokale Presse, dass im Raum Hannover 1860 Wohnungen dem regulären Wohnungsmarkt zweckentfremdend entzogen werden, weil die Vermieter sie lieber über die einschlägigen Internetportale an Touristen vermarkten.
Nach eigenen Recherchen werden für den Stadtbezirk Linden-Limmer über die Portale airbnb 233 Unterkünfte, Wimdu 86 Unterkünfte, 9flats 9 Unterkünfte angeboten (Stand April 2016). Dazu ist zumindest noch ein gewerblicher Anbieter auf dem Markt, der für den Raum Hannover über 600 Unterkünfte anbietet, wobei diese Zahl nicht auf den Stadtbezirk Linden-Limmer runtergebrochen werden kann und einige dieser Unterkünfte auch in den Angeboten der vorgenannten Portale enthalten sind.
Angesichts des allgemein festgestellten Wohnungsmangels in Hannover und ganz besonders in Linden-Limmer, halten wir zumindest eine Eingrenzung und Überwachung dieser Entwicklung für dringend geboten.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht weist bereits seit 2003 auf die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt in Hannover hin, die das Zweckentfremdungsverbot unentbehrlich macht.
Seither hat die Leerstandsquote im Stadtbezirk Linden-Limmer weiter deutlich ab- und der Wohnungsmangel zugenommen, so dass alle Wohnungen für den Wohnungsmarkt benötigt werden.