Anfrage Nr. 15-1015/2017:
Verkehrsberuhigung Eisteichweg

Inhalt der Drucksache:

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Verkehrsberuhigung Eisteichweg

In der Sitzung des Bezirksrats Misburg-Anderten am 01.02.2017 wurde die Drucksache 15-0134/2017 beschlossen, in der es um eine Verkehrsberuhigung des Eisteichwegs geht. Zwischenzeitlich wurde von der Verwaltung eine Entscheidung getroffen, diesem Antrag nicht zu folgen. Als Begründung wurde angegeben, dass die im Rahmen der Baustelle getroffenen Maßnahme ausreichend seien.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Bezieht sich die Entscheidung nur auf die (im Antragstext gar nicht erwähnte) Bauzeit der Bahnbrücken?
2. Wie gedenkt die Verwaltung nach dieser Zeit für eine Verkehrsberuhigung zu sorgen?
3. Welche Gründe sprechen gegen Maßnahmen, die erst nach Ende der Bauarbeiten an den DB-Brücken umgesetzt werden?