Drucksache Nr. 15-1015/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Lese- und Sprachlernförderung in Kitas und Grundschulen im Bezirk Nord
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 26.05.2014
TOP 9.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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15-1015/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Lese- und Sprachlernförderung in Kitas und Grundschulen im Bezirk Nord
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 26.05.2014
TOP 9.1.

Der Erwerb der deutschen Sprache ist notwendige Voraussetzung für Integration und gleichberechtigte Teilhabe. In den Einrichtungen zur Kinderbetreuung finden wir einen zunehmend hohen Anteil von Kindern nicht deutscher Muttersprachler_innen.
Im Familienzentrum Voltmerstraße z.B. sind dies 19 von 20 Kindern. Die hier notwendige Sprachförderung ist vom regulären Personal nicht ausreichend „nebenbei“ zu leisten, sondern verlangt zusätzliche Ressourcen.
Der beschlossene Wegfall entsprechender EU-Zuschüsse lassen hier jedoch eher eine zukünftige Reduzierung der ohnehin knappen Ressourcen befürchten.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1) Wie ist das Verhältnis von Bedarf und Angeboten bei der Lese- und Sprachlernförderung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Bezirk Nord – auch im Vergleich zu anderen Stadtbezirken?

2) Welche Maßnahmen zur Sprachlernförderung werden in den Kindertageseinrichtungen sowie im Rahmen des Ausbaus der Ganztagsgrundschulen bereits umgesetzt und welche Maßnahmen sind hier von Seiten der Verwaltung zur Verbesserung dieses Verhältnisses geplant?

3) Wie kann die Lese- und Sprachlernförderung speziell auch in Einrichtungen verbessert werden, die (noch) keine Familienzentren sind und die (noch) kein „Rücksackprogramm“ haben?

Folgende Erläuterungen vorab zur Information, im Anschluss erfolgt die Beantwortung der Fragen:

Es gibt in Hannover zurzeit drei Sprachförder-, bzw. Sprachbildungsprogramme, die in Kindertagesstätten, unabhängig vom Status Familienzentren, durchgeführt werden, sowie die Sprachförderung durch die Schule, ein Jahr vor der Einschulung und Rucksack II in Grundschulen.
Das Bundesprogramm „Frühe Chancen-Sprachliche Bildung für Kinder unter Drei“ fördert seit 2011 Kindertagesstätten. Ein wesentliches Kriterium für diese Förderung ist die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in der Kita oder im Verbund mit anderen Einrichtungen.
Die Kindertagesstätten werden jeweils mit ½ Personalstelle und Mittel für Fortbildungen und Teamentwicklung vom Bund gefördert.
Die Teilnahme an diesem Förderprogramm war Trägerangelegenheit und wurde nicht von allen Trägern wahrgenommen.
In Hannover haben insgesamt 41 Kindertagesstätten diese Förderung in Anspruch genommen, wobei zwei Kindertagesstätten vorzeitig ausgeschieden sind.
Die Förderung dieses Programm läuft Ende 2014 aus.

Im Stadtbezirk Nord erhalten vier Kindertagesstätten diese Förderung: Kita Schneiderberg, Kita Klaus-Müller-Kilian-Weg, Kita Vinnhorster Weg, Kita Haltenhoffstraße

Das Land Niedersachsen hat 2011 die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich“ den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.
Es werden seitdem nicht mehr vorrangig Programme zur personengebundenen Einzelförderung gefördert, sondern Konzepte zur Sprachbildung und alltagsintegrierten Sprachförderung in Kitas.

In Hannover haben sich die Fachberatungen der Träger für ein gemeinsames Konzept entschieden, dass ganze Teams über einen Zeitraum von 1 ½ Jahren schult. Die teilnehmenden Kindertagesstätten erhalten über diesen Zeitraum ½ Personalstelle für die Prozessbegleitung.
Organisation, Schulungen und Wissenstransfer werden in Kooperation von Stadt Hannover, AWO und der Leibniz-Universität durchgeführt.
Die Teilnahme an diesem Programm ist freiwillig.
Im Stadtbezirk Nord hat bisher keine Kita an diesem Programm teilgenommen.
Die Richtlinien laufen Ende 2015 aus, über eine Weiterführung der Förderung durch das Land Niedersachsen kann zurzeit keine Aussage getroffen werden.

Die Landeshauptstadt Hannover hat durch politischen Beschluss 2005 ein eigenes Sprachförderprogramm, das Programm „Flächendeckende Sprachförderung von Kindern aus Migrantenfamilien und Kindern mit Sprachschwierigkeiten“
(Drucks. Nr. 1771/2005 N1) aufgelegt.
Aus diesem Programm werden u.a. die mittlerweile 44 „Rucksackkitas“ mit jeweils ½ Personalstelle gefördert.
Kitas können sich auf die Teilnahme am Rucksackprogramm bewerben, wenn sie die für das Programm notwendigen Kriterien erfüllen. Die Anzahl der teilnehmenden Kindertagesstätten richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Im Stadtbezirk Nord nehmen vier Kindertagesstätten an dem Programm teil: Kita Voltmerstraße (LHH), Kita Christuskirche, Kita Hüttenstraße, Kita St. Andreas.

Eine Förderung durch die EU ist uns nicht bekannt.

Die Landesschulbehörde hat für die Schulen ein eigenes Programm zur Förderung von Vorschulkindern ein Jahr vor der Einschulung. Diese Förderung ist ein zur Person adressiertes Angebot, das im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung ermittelt wird.
In der Regel besuchen diese Kinder eine Kindertagesstätte und werden mehrmals die Woche von Lehrerinnen in Kleingruppen entweder in der Schule oder in der Kita nach dem Programm „Fit in Deutsch“ gefördert. Die Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf ändert sich jährlich.

Die Landesschulbehörde richtet darüber hinaus Sprachlernklassen zur gezielten Förderung von Schülerinnen und Schülern ohne Deutschkenntnisse ein.
So ist für das Schuljahr 2014/2015 die Einrichtung einer Sprachlernklasse an der Grundschule Fichteschule vorgesehen.

Seit fünf Jahren (2009) gibt es in der Landeshauptstadt Hannover auch das Programm Rucksack in der Grundschule
(Drucks. Nr. 0835/2010, 0518/2011, 1835/2012).
Die Inhalte des Programms „Rucksack in der Grundschule“ richten sich nach den Themen im Schulunterricht. Ein Ziel des Programms ist es außerdem, die Institution Schule für alle Elterngruppen zu öffnen und den Zugang zu erleichtern.
Auch aus diesem Grund findet das Programm in Räumlichkeiten der Schule statt.
Ab dem Schuljahr 2014/2015 beteiligen sich 29 Grundschulen in Hannover an dem Programm.

Im Stadtbezirk Nord nehmen folgende drei Schulen am Rucksackprogramm in der Grundschule teil:
· Grundschule Auf dem Loh finden zwei Elterngruppen für den 1. und 2. Jahrgang statt.
· Grundschule Fichteschule finden drei Elterngruppen für den 1. bis 3. Jahrgang statt
· Grundschule Vinnhorst finden zwei Elterngruppen für die Jahrgänge 1. bis 3 statt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Außer der schulischen Bedarfserhebung im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung gibt es keinen ermittelten Sprachförderbedarf in Kindertagesstätten.
Eine Bedarfserhebung für Kinder im Elementarbereich ist ausgesprochen aufwendig und alle neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse sehen den Erfolg mehr in der alltagsintegrierten Sprachförderung, als in der Einzelförderung.
Einen Vergleich des Stadtbezirks Nord zu anderen Stadtbezirken ist nicht herzustellen.
Aufschluss über die soziale Situation in Stadtteilen und Stadtbezirken gibt der Sozialberich 2013 der Landeshauptstadt Hannover.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die parallel existierenden Sprachbildungs- und Sprachförderprogramme in Kindertagesstätten und Schule sind der Frage vorangestellt.
Die schulischen Maßnahmen zur Sprachförderung sind nicht abhängig vom Ausbau der Ganztagschulen.
Es gibt im gesamten Stadtbezirk Nord noch keine Ganztagsgrundschule.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Das Programm des Landes Niedersachsen ist ausdrücklich auch für Kindertagesstätten gedacht, die nicht an den beiden Programmen „Rucksack“ und „Familienzentren“ teilnehmen. Die Teilnahme an diesem Programm ist freiwillig und liegt in eigener Verantwortung der Kindertagesstätte und des Trägers.

Sollte das Programm über das Jahr 2015 hinaus Bestand haben, ist das Sachgebiet „51.46 / Fachberatung für Trägerübergreifende Angelegenheit und Programme“ gern dazu bereit, in den Kindertagesstätten für die Teilnahme zu werben.