Drucksache Nr. 15-0996/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Durchwegung Ihme-Zentrum von der Blumenauer Straße zur Ida-Ahrenhold-Brücke
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 10.05.2017
TOP 9.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0996/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Durchwegung Ihme-Zentrum von der Blumenauer Straße zur Ida-Ahrenhold-Brücke
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 10.05.2017
TOP 9.2.1.

Gemäß einer Berichterstattung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 3. März 2017 hat die Stadt Hannover Bundesmittel in Höhe von zwei Millionen Euro eingeworben, um eine neue Durchwegung durch das Ihme-Zentrum von der Blumenauer Straße (auf Höhe Gartenallee) zur Ida-Ahrenhold-Brücke zu ermöglichen. Weiterhin wurde berichtet, dass die Landeshauptstadt sich ebenfalls mit einer Million Euro beteiligen will.1 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Mittel wurden nicht benannt.

Aus der Antwort auf Frage 2 meiner Anfrage zum Status des Stadtmittevertrages ergibt sich, dass die Verwaltung keinerlei Ansprüche auf die öffentliche Nutzung der Wege im Ihme-Zentrum erhebt (vgl. 15-0642/2017 F 1)2. Ein Teil der zu schaffenden Durchwegung liegt jedoch auf schon bisher bestehendem Wegegebiet des Ihme-Zentrums, der neu zu schaffende Weg an sich natürlich auch.

1 (http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Hendricks-foerdert-Staedtebau-Ihme-Zentrum -soll-3-Millionen-Euro-bekommen)
2 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0642-2017F1

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche zeitlichen, rechtlichen und sachlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit die Förderungen für die Herstellung der Durchwegung in Anspruch genommen werden können und wie stellt die Verwaltung sicher, dass diese Voraussetzungen erfüllt werden?

2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die mit Steuergeldern (teil-)finanzierte Durchwegung auf privatem Grund auch tatsächlich für die Öffentlichkeit nutzbar sein wird?

3. Sieht die Verwaltung die Schaffung der Durchwegung als isolierte Maßnahme oder ist sie in ein Gesamtkonzept eingebunden, wenn ja, in welches?

Antwort

Zu 1.)

Es werden Gespräche zwischen dem Fördergeldgeber und den Eigentümern organisiert, um diese Details zu klären. Sollten für das städtische Agieren Beschlüsse notwendig werden, werden entsprechende Drucksachen vorbereitet.



Zu 2.)

Die Wirkung der geförderten Maßnahmen (z.B. Durchlässigkeit) muss vertraglich geregelt werden.



Zu 3.)

Zu begrüßen wäre die Einbindung der geförderten Maßnahmen in das im Dezember 2016 der Rats – und Stadtbezirksratspolitik präsentierte Konzept der Berliner Projekt Steglitzer Kreisel GmbH (inzwischen umfirmiert in Projekt IZ Hannover GmbH) für die Umgestaltung der brachliegenden Flächen. Eine Verbesserung der Durchwegung wäre aber auch als Einzelmaßnahme ein Gewinn für diejenigen, die diese Wegeverbindung nutzen.