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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
ENTSCHEIDUNG:
Widerrechtliches Befahren von Autos des Fußweges zwischen Johannes-Lau-Hof und Dragonerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 18.05.2015, TOP 8.1.2.
Beschluss
Die Verwaltung wird aufgefordert, ihrer Verkehrssicherungspflicht nach zukommen und das widerrechtliche Befahren des Fußweges zwischen dem Johannes-Lau-Hof und der Dragonerstraße durch PKW`s zu unterbinden.
Entscheidung
Dem Antrag wird gefolgt.
Die Verwaltung wird den Geh- und Radweg zwischen den Häusern Johannes-Lau-Hof 7 bis Dragonerstraße entsprechend der Teileinziehung und Umwidmung (DS. Nr. 15-1081/1986) mit Verkehrszeichen 240 Geh- und Radweg beidseitig beschildern, fehlende Feuerwehrpoller werden ersetzt. Gleichzeitig prüft die Verwaltung ob der ansässige Gewerbebetrieb in der Dragonerstraße 12A die Überfahrung des Geh- und Radweges mit Kraftfahrzeugen zur Rückseite des Betriebes auf private Grundstücksfläche vom Johannes-Lau-Hof weiterhin nutzen kann. Dazu ist ggf. die bestehende Widmung für den Geh- und Radweg Abschnitt mit „Z“ zu „Einfahrt zum Grundstück Dragonerstraße 12A“ zu ergänzen.