Drucksache Nr. 15-0988/2015 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Widerrechtliches Befahren von Autos des Fußweges zwischen Johannes-Lau-Hof und Dragonerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 18.05.2015, TOP 8.1.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0988/2015 S1
1
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Widerrechtliches Befahren von Autos des Fußweges zwischen Johannes-Lau-Hof und Dragonerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 18.05.2015, TOP 8.1.2.

Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert, ihrer Verkehrssicherungspflicht nach zukommen und das widerrechtliche Befahren des Fußweges zwischen dem Johannes-Lau-Hof und der Dragonerstraße durch PKW`s zu unterbinden.

Entscheidung

Dem Antrag wird gefolgt.

Die Verwaltung wird den Geh- und Radweg zwischen den Häusern Johannes-Lau-Hof 7 bis Dragonerstraße entsprechend der Teileinziehung und Umwidmung (DS. Nr. 15-1081/1986) mit Verkehrszeichen 240 Geh- und Radweg beidseitig beschildern, fehlende Feuerwehrpoller werden ersetzt. Gleichzeitig prüft die Verwaltung ob der ansässige Gewerbebetrieb in der Dragonerstraße 12A die Überfahrung des Geh- und Radweges mit Kraftfahrzeugen zur Rückseite des Betriebes auf private Grundstücksfläche vom Johannes-Lau-Hof weiterhin nutzen kann. Dazu ist ggf. die bestehende Widmung für den Geh- und Radweg Abschnitt mit „Z“ zu „Einfahrt zum Grundstück Dragonerstraße 12A“ zu ergänzen.