Drucksache Nr. 15-0985/2019 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Zügige Umsetzung der Einrichtung
der Zuschlagstraße als Fahrradstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 04.04.2019
TOP 6.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0985/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Zügige Umsetzung der Einrichtung
der Zuschlagstraße als Fahrradstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 04.04.2019
TOP 6.1.3.

Beschluss


Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld begrüßt den Beschluss des Bezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode, durch die Verwaltung „eine Fahrradstraße in der Zuschlagstraße und in der Bleekstraße von der Zuschlagstraße bis zur Lothringerstraße (Bereich des KGV-Geländes) mit einer deutlichen entsprechenden Kennzeichnung auf der Fahrbahn und geeigneter Beschilderung“ einrichten zu lassen (Drucksache 15-0833/2018). Wir fordern die Verwaltung zur zügigen Umsetzung des Vorhabens auf.

Entscheidung

Die Prüfungen der Eignung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße sind noch nicht abgeschlossen. Auf der Grundlage des aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichts Hannover vom 17. Juli 2019 zur Fahrradstraße Kleefelder Straße werden diese noch erweitert. Sobald die Prüfungen abgeschlossen sind und die Eignung auch unter Berücksichtigung des Urteils nachgewiesen werden kann, ist eine zügige Umsetzung im Sinne des Antrags möglich.