Antrag Nr. 15-0941/2018:
Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge im Stadtbezirk gezielt entwickeln

Inhalt der Drucksache:

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Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge im Stadtbezirk gezielt entwickeln

Antrag


Die Verwaltung wird aufgefordert, im Stadtbezirk Linden-Limmer

1.a) bei der Aufstellung von neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplänen für mindestens ein Drittel der darin enthaltenen Parkflächen geeignete Anschlüsse (Erdkabel) für den Bau von(Schnell-) Ladestationen für Elektrofahrzeuge durch Bauherren bzw. Konzessionsinhaber vorzusehen,

1.b) für allgemeine Bebauungspläne in den darauf aufsetzenden Bauvorhaben und den jeweiligen Bauantragsverfahren in geeigneter Weise sicherzustellen, dass ebenfalls ein Drittel der Parkflächen mit geeigneten Anschlüssen ausgestattet werden,

2.) beim nächstmöglichen kommenden Vergabeverfahren einer Konzession für Ladeinfrastruktur sicherzustellen, dass unter den vergebenen Standorten auch jeweils mindestens zwei Ladestationen an dafür geeigneten bestehenden öffentlichen Stellplätzen im Umfeld der Nahversorgungszentren
· Schwanenburg / Wunstorfer Straße
· Lindener Marktplatz / Bürgeramt
· Eckbereich Allerweg / Deisterstraße
· Schwarzer Bär, Parkflächen im Bereich Schwarzer Bär / Ricklinger Straße
· Küchengarten

eingerichtet werden,

3.) aktiv auf alle Pächter und Eigentümer von Parkflächen im halböffentlichen und privaten Raum sowie alle Bauherren zuzugehen, um sie in geeigneter und angemessener Form über die Möglichkeit des Baus von Ladestationen auf eigenen Parkplätzen zu informieren, ggf. auf Fördermöglichkeiten hinzuweisen und ihnen dabei die zuständigen Ansprechpartner bei der Stadt bzw. enercity oder entsprechenden Stellen zu benennen,

4.) bei allen öffentlichen Tiefbauvorhaben auch zu prüfen, ob dabei bereits Bauvorleistungen (zum Beispiel Erdkabel, Leerrohre) für den späteren Bau von Ladestationen auf angrenzenden Parkflächen wirtschaftlich sein können und

5.) den Stadtbezirksrat Linden-Limmer bis 2025 jeweils in der ersten Sitzung nach der Sommerpause über den aktuellen Stand des Ausbaus der Ladeinfrastruktur im Stadtbezirk zu informieren, und dabei alle bislang betriebenen und noch geplanten Standorte von Ladestationen sowie etwaige Hindernisse für den Ausbau zu benennen.

Begründung


Fahrzeuge mit Elektroantrieb erfreuen sich einer steigenden Beliebtheit und können zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Aufgrund der Weiterentwicklung der Technik sind Elektrofahrzeuge mittlerweile alltagstauglich, sofern ihnen ein ausreichendes Netz von Ladestationen, vorzugsweise mit Möglichkeiten zur Schnell-Ladung, zur Verfügung steht. Bisher existiert im Stadtbezirk eine einzige öffentliche Ladestation, womit eine Deckung des mittelfristigen Bedarfs offensichtlich nicht ansatzweise geleistet werden könnte.

Im Februar 2018 hat die Landeshauptstadt Hannover ihr Umsetzungskonzept Elektromobilität vorgelegt, das mit Maßnahmen bis 2020 ein Netz von Ladestationen aufbauen möchte. Die darin beschriebenen Maßnahmen sollen mit diesem Antrag in stadtteilbezogenen Punkten konkretisiert und um aus unserer Sicht fehlende wichtige Aspekte ergänzt werden, um den Aufbau einer Ladeinfrastruktur zu befördern und an die Gegebenheiten in unserem Stadtbezirk anzupassen. In dem Zuge hat die Stadt auch deutlich gemacht, dass sie hier durchaus Raum zur Steuerung sieht.

Zu 1.) Wenn bereits in frühen Phasen der städtebaulichen Planungsaktivitäten Vorkehrungen getroffen werden, kann vermieden werden, dass ungewollt Hürden für eine spätere Erweiterung der Ladeinfrastruktur aufgebaut werden bzw. nur noch mit drastisch erhöhtem Mehraufwand realisierbar sind. Unter der Annahme eines hohen Anteils an Elektrofahrzeugen an der Gesamtzahl gehaltener Fahrzeuge ist bereits jetzt abzusehen, dass die von der Stadt derzeit geplanten Ladestationen nicht über die kommenden Jahrzehnte hinweg ausreichend sein werden. Auch zeigen die Erfahrungen mit dem Breitbandausbau, dass sich Vorteile ergeben, wenn die notwendige Erdverkabelung bereits frühzeitig bei anderen Bauprojekten Berücksichtigung findet.

Zu 2.) Das Konzept der Stadt konkretisiert noch nicht die genauen Standorte von Ladestationen und möchte diese dem Konzessionsnehmer und damit den freien Kräften des Marktes weitestgehend überlassen. Wir begrüßen das grundsätzlich, möchten jedoch auch die Belange des Stadtbezirks angemessen berücksichtigt sehen. Die von uns vorgeschlagenen Standorte betreffen aus unserer Sicht etwa ein Drittel der auf den Stadtbezirk in der ersten Vergaberunde entfallenen Ladestationen wieder, so dass für ein freies Spiel der Marktkräfte weiter ausreichend Raum bestehen bleibt. Diese bilden jedoch wichtige Punkte für die Nahversorgung sowie die weitere Stadtentwicklung und sollten daher Berücksichtigung finden, unabhängig davon ob diese auch unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgewählt würden.

Zu 3.) Viele Inhaber von Parkflächen, beispielsweise an Supermärkten oder auf Privatflächen, kennen weder vorhandene Fördermöglichkeiten noch können sie den Aufwand für die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur einschätzen. Hinweise auf bestehende Informations- und Unterstützungsangebote kann die Zugangsschwelle zu Bauvorhaben für Ladestationen auf privaten und gewerblichen Parkflächen gesenkt werden. Da dies nur eine überschaubare Anzahl von Parkflächen betrifft, bleibt der Aufwand für die Stadt auch bei einem aktiven Herantreten an die Parkplatzinhaber vertretbar.

Zu 4.) Schon bei der Verkabelung für Breitbandanschlüsse hatte sich gezeigt, dass bei städtischen Tiefbauvorhaben, zum Beispiel Hochbahnsteigen oder Straßenarbeiten, die nötigen Vorarbeiten frühzeitig berücksichtigt werden sollten, damit nicht durch doppelt durchzuführende Planungsaufgaben und Erdarbeiten unnötige Aufwände entstehen. Da die Situation bei den zu verlegenden Erdkabeln für Elektromobilität ähnlich ist, sollte hier frühzeitig ein entsprechender Prüfschritt erfolgen.

Zu 5.) Damit der Stadtbezirksrat Linden-Limmer die Möglichkeit erhält, im Bedarfsfall steuernd in den fortschreitenden Aufbau der Ladeinfrastruktur einzugreifen und Belange des Stadtbezirks in den laufenden Prozess einfließen zu lassen, sind Informationen über die begonnenen und geplanten Schritte notwendig. Im Spätsommer/Herbst eines jeden Jahres sind zumeist der Fortschritt bis Jahresende und Planungen für das Folgejahr absehbar, so dass dieser Zeitpunkt günstig erscheint.