Drucksache Nr. 15-0936/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage:
Erhellung bezüglich Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am 25.04.2018 - TOP 7.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0936/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage:
Erhellung bezüglich Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am 25.04.2018 - TOP 7.2.3.

Im Rahmen der Beantwortung meiner Anfrage vom 8. Februar 2017 hinsichtlich der Beleuchtung der Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße1 führte die Verwaltung u.a. wie folgt aus:

„Im Rahmen einer Bürgerbeschwerde wurde bereits der Kontakt zu der zuständigen Hausverwaltung hergestellt. Eine Überprüfung der Außenbeleuchtung wurde durch die Hausverwaltung veranlasst. Im Ergebnis wurde mitgeteilt, dass die Außenbeleuchtung fehlerhaft ist und eine Reparatur aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unwirtschaftlich wäre. Die private Beleuchtung soll durch Solarleuchten ersetzt werden.“

Nach wie vor gibt es keine Erhellung: Die Durchwegung ist dunkel, von Solarleuchten nichts zu sehen.

Das Maßnahmenpaket für „Sicherheit und Ordnung“ der Landeshauptstadt Hannover bezieht sich in der Darstellung der Relevanz der Maßnahmen u.a. auf die „gefühlte Sicherheit“, die gerade im Dunklen stark abnehme.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Gibt es Erkenntnisse hinsichtlich eines Zeitpunktes, zu dem die Solarleuchten installiert werden sollen?

2. Inwieweit hält die Verwaltung angesichts ihres Strebens nach einer höheren „gefühlten Sicherheit“ in der Öffentlichkeit für vertretbar, in zweifelsfrei öffentlich genutztem, privaten Bereich dieses Ziel zu vernachlässigen?

3. Wie gedenkt die Verwaltung der stetig zunehmenden Vermüllung der Durchwegung entgegen zu treten?

1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0169-2017F1

Antwort


Zu 1.: Es wurde auch zwischenzeitlich seitens der Stadt erneut der Kontakt zur zuständigen Hausverwaltung aufgenommen und darauf hingewiesen, dass eine zeitnahe Stellung der Solarleuchten erforderlich sei. Ein konkreter Zeitpunkt zur Umsetzung der Maßnahme wurde der Verwaltung jedoch nicht genannt.

Zu 2. und 3.:

Es handelt sich bei dem fraglichen Bereich um private Flächen. Diese werden von einer privaten Hausverwaltung bewirtschaftet und instandgehalten. Die Beleuchtung und das Müllmanagement sind der privaten Verantwortlichkeit zuzuordnen. Die Verwaltung hat mehrfach den Kontakt aufgenommen um Abhilfe zu schaffen, jedoch hat die Stadt keinen Einfluss auf das Handeln der privaten Hausverwaltung.