Drucksache Nr. 15-0914/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Einzelhandel am nördlichen Engelbosteler Damm
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 08.05.2017
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-0914/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Einzelhandel am nördlichen Engelbosteler Damm
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 08.05.2017
TOP 8.1.1.

Die Aufwertung des Engelbosteler Damms wird von den Bewohner*innen der Nordstadt
sehr begrüßt. Sie ist ein Ausweis der erfolgreichen Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahrzehnte.
Der nördliche Teil des "E-Damm" entwickelt sich hierbei merklich langsamer als der Abschnitt südlich der Kopernikusstraße.
Die Neugestaltung des Bücherei-Vorplatzes, das Strangriedefest oder das Wandgemälde
am-Streifenplatz sind gute Beiträge-zur Aufwertung des Straßenabschnitts.

Als Hürde für die Ansiedlung weiterer Geschäfte mit hochwertigen Angeboten
wurde allerdings im Forum Dialog Nördlicher E-Damm wiederholt die große
Zahl von Spielotheken und Bars angeführt. Für eine dauerhafte Verbesserung der
Einzelhandelssituation wäre es notwendig, diese zurückzudrängen.

Bündnis 90 / Die Grünen fragen daher die Verwaltung:

1. Wie viele Spielhallen, Bars mit Spielautomaten sowie Wettbüros werden jeweils am
Engelbosteler Damm nördlich der Kopernikusstraße betrieben?

2. Welche gesetzlichen Regelungen existieren, die die Anzahl in Betireb befindlicher
Spiel hallen, Bars mit Spielautomaten sowie Wettbüros begrenzen und welche Handhabe
existiert zur Vermeidung der Ansiedlung weiterer Geschäfte dieser Art?

3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung um eine weitere Verbesserung der Einzelhandelssituation
am nördlichen Engelbosteler Damm zu forcieren?

Antwort des FB Recht und Ordnung

zu Frage 1:
In diesem Bereich des Engelbosteler Damms sind jeweils eine Spielhalle und ein Wettbüro gemeldet. Ferner gibt es in diesem Bereich 13 Gaststätten. In diesen Gaststätten sind jeweils drei Spielgeräte aufgestellt worden, also insgesamt 39.

zu Frage 2:
Gemäß § 10 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) muss der Abstand zwischen zwei Spielhallen mindestens 100 Meter betragen. Andernfalls kann die nach § 24 des Glückspielstaatsvertrages (GlüStV) erforderliche Erlaubnis nicht erteilt werden. Die Übergangsfrist für die Bestandsspielhallen endet am 30.06.2017.
Die genannte Spielhalle ist allerdings konkurrenzlos und darf über diesen Zeitpunkt hinaus betrieben werden. Der Glücksspielstaatsvertrag schließt darüber hinaus die Vermittlung von Sportwetten in Gebäuden aus, in denen sich eine Spielhalle befindet (§ 21 Abs. 2 GlüStV).

Die Höchstzahl der Geldspielgeräte, die in Gaststätten aufgestellt werden dürfen, ist in der Spielverordnung festgelegt. Aktuell dürfen in Gaststätten maximal drei Geldspielgeräte aufgestellt werden.
Zum 10.11.2019 tritt eine Änderung der Spielverordnung in Kraft. Dann dürfen in Gaststätten nur noch maximal zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden. Abstandsregelungen zwischen Gaststätten mit Geldspielgeräten bestehen derzeit nicht.

Zum Betreiben von Wettbüros besteht keine Zuständigkeit der Landeshauptstadt Hannover. Hier ist die Zuständigkeit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport gegeben. Rechtliche Grundlagen für die Vermittlung von Sportwetten sind die §§ 9a GlüStV, 4 NGlüSpG und 3 der Niedersächsischen Glücksspielverordnung.

Antwort des FB Wirtschaft

zu Frage 3:
Die Herstellung von Kontakten zur Förderung der Vermarktung möglicher Objekte ist Teil des laufenden Geschäftes der Bauverwaltung und/ oder der Wirtschaftsförderung und wird – wie an anderer Stelle im Stadtgebiet auch – von der Verwaltung wahrgenommen. Die Wirtschaftsförderung steht im regelmäßigen und guten Kontakt mit der lokalen Standortgemeinschaft „Engelbosteler Damm Nordstadt e.V.“ und ist in der Dialogrunde Nördlicher E-Damm vertreten.

In diesem Rahmen wird auch versucht, auf die Eigentümer dahingehend einzuwirken, bei Neuvermietungen qualitative Mieter zu berücksichtigen, um langfristig die Stadtteilqualität und auch Einzelhandelsqualität zu erhöhen.

Letztlich entscheidet aber jeder Eigentümer nach seinen eigenen Kriterien über die Vermietung seiner Immobilie. Die erfolgreiche gemeinsame Arbeit der lokalen Standortgemeinschaft wird von der Wirtschaftsförderung auch künftig im Rahmen der Lokalen Ökonomie (auch finanziell) unterstützt. Desweiteren lässt die Bauverwaltung in diesem Jahr ein stadtweites, Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit integriertem Vergnügungsstätten-Konzept erstellen (Fertigstellung voraussichtlich 3. Quartal 2018). Darin wird auch der Bereich Engelbosteler Damm untersucht und ggf. können sich weitere Ansatzpunkte und Handlungsfelder auch für diesen Bereich ergeben.

Ergänzung des FB Stadtplanung zu Frage 3:

Der Bereich Stadtplanung hat derzeit keine weiteren Planverfahren in Vorbereitung, steht aber für Bauherrenberatungen zur Verfügung und ist auch am Dialog Nördlicher E-Damm beteiligt.

Sowohl beim Bauantragsverfahren als auch bei aktuellen Planverfahren steht die positive Entwicklung des Quartieres im Fokus, um bei Bedarf den Ausschluss von Spielhallen planerisch auf den Weg zu bringen.