Drucksache Nr. 15-0909/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zukunft des Rats-und-von-Soden-Klosters als Senior*innenwohnanlage
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 13.05.2020
TOP 9.3.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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15-0909/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zukunft des Rats-und-von-Soden-Klosters als Senior*innenwohnanlage
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 13.05.2020
TOP 9.3.6.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Landeshauptstadt Hannover verwaltet treuhänderisch seit mehr als 430 Jahren das in
der Bult angesiedelte Rats-und-von-Soden-Kloster als unselbstständige Stiftung. Im
Ensemble mit dem Stift zum Heiligen Geist ist es in der Liste der Baudenkmale im
Stadtbezirk Südstadt-Bult der Landeshauptstadt Hannover verzeichnet. Von den insgesamt
18 Wohnungen in unterschiedlicher Größe ist derzeit maximal eine bewohnt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Was sind die Gründe, dass Vermietungen in dieser Wohnanlage seit längerer Zeit
nicht mehr vorgenommen wurden und es quasi einen absoluten Leerstand gibt?

2. Sofern Sanierungsbedarfe bestehen wie hoch werden sie quantifiziert und aus
welchen Gründen?

3. Welche Zukunftsplanungen verfolgt die Verwaltung, und welche Maßnahmen zur
dauerhaften Sicherstellung als Seniorenwohnanlage verfolgt sie?

Antwort der Verwaltung


Zu 1. und zu 2.
Mit Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasserverordnung und den damit verbundenen Auflagen wurde im Jahr 2015 erstmalig eine Trinkwasserbeprobung durchgeführt und ein hoher Legionellenbefall in den Trinkwasserleitungen festgestellt. Der Legionellenbefall war meldepflichtig und das Gesundheitsamt Region Hannover wurde informiert. Die anschließend erstellte Gefährdungsanalyse ergab, dass eine komplette Sanierung des gesamten Trinkwassersystems erforderlich ist, um den weiteren Betrieb gewährleisten zu können. Zum Schutz der Gesundheit der Bewohner*innen erfolgten Sofortmaßnahmen wie z.B. eine thermische Desinfektion der Wasserleitungen und der Austausch der Duschköpfe gegen Duschköpfe mit Legionellenfilter. Diese Maßnahmen ersetzen jedoch nicht die Sanierung der Trinkwasserleitungen.

Durch eine Kostenberechnung des Ingenieurbüros Riedel + Partner wurde für die Sanierung der Trinkwasserleitungen eine Summe in Höhe von ca. 800.000,- € ermittelt, die für die Stiftung nicht zu finanzieren ist. Bei dem Rats- und von-Soden-Kloster handelt es sich um eine rechtlich unselbstständige Stiftung. Sie ist privates Sondervermögen der Kommune. Sie muss sich aus eigener Kraft finanzieren und erhält keine öffentlichen Mittel.

Eine betriebswirtschaftliche Betrachung ergab, dass die Immobilie aufgrund des Denkmalschutzes, des Gebäudezuschnittes und des gesamten Zustands des Gebäudes aus dem Jahr 1894 nicht mehr wirtschaftlich als Seniorenwohnanlage zu betreiben ist. Die Fenster, der Fahrstuhl sowie die Heizungsanlage sind veraltet und müssten ebenfalls erneuert werden. In Anbetracht der Gesamtsituation kam die Verwaltung zu der Auffassung, dass das Gebäude veräußert werden müsste, um dem Stiftungszweck weiterhin zu entsprechen.

Zum Schutz der Gesundheit der Bewohner*innen und um die Veräußerung zu ermöglichen wurde daraufhin seitens der Verwaltung aktiv die Umsiedelung und Hilfestellung bei der Vermittlung von neuem Wohnraum und Auszug in die Wege geleitet.
Ein Mieter lebt derzeit noch in dem Gebäude. Es konnte noch kein passender Wohnraum vermittelt werden.

Im Mai 2019 erreichte die Stiftungsverwaltung die Anfrage des benachbarten Stifts zum Heiligen Geist, ob es möglich wäre, das inzwischen fast leergezogene Rats- und von Soden-Kloster für eine Zeitdauer von zwei bis drei Jahren anzumieten. Das Stift zum Heiligen Geist ist ein Alten- und Pflegeheim, das für seine erforderlichen Sanierungsmaßnahmen eine Möglichkeit der temporären alternativen Unterbringung für seine Bewohner*innen benötigt. Daraufhin erfolgten diverse Prüfungen, u.a. durch das Gesundheitsamt der Region Hannover, dazu, ob eine temporäre Nutung durch das Stift zum Heiligen Geist möglich wäre.

Der Stift zum Heiligen Geist wurde durch die Region Hannover über das Prüfergebnis informiert, nachdem einer Nutzung der Anlage ohne vorherige Sanierung nicht zugestimmt wird (s. Anlage).
Eine abschließende Klärung hinsichtlich der Vermietungsanfrage und die finale Absichtserklärung seitens des Stifts zum Heiligen Geist steht aktuell noch aus.
Bisher vereinbarte Termine mit dem Stift zum Heiligen Geist mussten aufgrund der aktuellen Lage im Kontext „Corona“ abgesagt werden, das Dezernat für Personal, Bildung, Jugend und Familie der LHH wird aber zeitnah zu einem Ersatztermin einladen.

Zu 3.
Der Fortbestand der Stiftung soll durch den Verkauf und aus dem durch den Erlös erzielten Mitteln ermöglicht werden. Der dafür erforderliche Ratsbeschluss ist in Vorbereitung.