Anfrage Nr. 15-0884/2019:
Milieuschutzsatzung für den Stadtbezirk Nord

Inhalt der Drucksache:

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Milieuschutzsatzung für den Stadtbezirk Nord

In der Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage „Günstiger Wohnraum im Stadtbezirk Nord“ vom 11.4.2016 (siehe Drs. 15-0810/2016 F1) heißt es auf unsere Frage nach der Möglichkeit durch eine Milieuschutzsatzung zum ‚Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eines Gebietes‘ laut §172 des Baugesetzbuches ‚Verdrängungsprozesse finanzschwächerer Bewohner aus unserem Stadtbezirk‘ zu vermeiden:

„Zur Aufstellung einer Milieuschutzsatzung wären umfassende Untersuchungen über die Verdrängungsgefahr für die Bevölkerung und über Modernisierungspotentiale in den vier Stadtteilen erforderlich.

Dies ist zur Zeit nicht vorgesehen, da keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass schutzbedürftige Bevölkerungskreise durch bauliche Maßnahmen aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Darüber hinaus wäre die rechtliche Durchsetzung von Erhaltungssatzungen wegen der heterogenen Bau- und Bevölkerungsstruktur in den Stadtteilen fraglich.“

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

0. Wie haben sich seit der Antwort der Verwaltung vor 3 Jahren die Mietpreise im Stadtbezirk verändert und welche Steigerungen sind je nach Ausstattungsmerkmalen von Wohnungen und Wohnlage eingetreten?
0. Hat sich an der Einschätzung der Verwaltung, dass „keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass schutzbedürftige Bevölkerungskreise durch bauliche Maßnahmen aus ihren Wohnungen verdrängt werden“ angesichts von zahlreichen Eigentümerwechseln und gerade in der letzten Zeit vermehrten Berichten über drohende „Luxussanierungen“, bzw. Entmietungen (beispielsweise in der Fliederstraße, bzw. ganz aktuell in der Warstraße) etwas geändert – und wenn ja, was? Wenn nein, warum nicht?
0. Ist aus Sicht der Verwaltung nicht auch der Erhalt einer „heterogenen Bau- und Bevölkerungsstruktur“ gerade unter Einbeziehung auch finanzschwächerer Kreise der Bevölkerung ein erstrebenswertes Ziel, welches angesichts stark anziehender Wohnungspreise durch eine Milieuschutzsatzung erreicht werden könnte?