Anfrage Nr. 15-0855/2019:
Gehwegparken Schneiderberg

Inhalt der Drucksache:

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Gehwegparken Schneiderberg

Anfrage gemäß §14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt
Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 01.04.2019
,
Wie in der Drucksache 15-0271/2019 F1 ausgeführt "ist das halbhohe Gehwegparken ausschließlich dort erlaubt, wo es entweder durch Zeichen 315 StVO oder durch entsprechende Parkflächenmarkierung angeordnet ist. Sind die zuvor genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, darf nicht auf dem Gehweg geparkt werden. Ordnungswidriges Verhalten kann grundsätzlich nicht.geduldet werden."

In der Straße Schneiderberg zwischen Cailinstraße und Appelstraße wird auf der westlichen
Seite der Gehweg zum halbseitigen Parken durch PKW's genutzt. Der Querschnitt
des Gehweges wird hierdurch sehr eingeengt. Ein halbhohes Gehwegparken ist hier nicht
angeordnet.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Ist das halbhohe Gehwegparken in diesem Abschnitt der Straße erlaubt?

2. Ist der Querschnitt der Straße für ein Parken auf der Fahrbahn ausreichend?

3. Falls der Querschnitt der Straße ausreichend ist, wie soll in Zukunft verhindert
werden, dass ein halbhohes Gehwegparken durch PKW's erfolgt?