Antrag Nr. 15-0848/2019:
Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) zu Bebauungsplan Nr. 1825, Wohnbebauung östlich der Hermann-Ehlers-Allee
Auslegungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) zu Bebauungsplan Nr. 1825, Wohnbebauung östlich der Hermann-Ehlers-Allee
Auslegungsbeschluss

Antrag


Der Bezirksrat möge folgende, erweiterte Fassung der ansonsten unveränderten Drs. 0665/2019 beschließen:

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1825 mit Begründung zuzustimmen
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
3. die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung erst zu veranlassen, wenn der für das Bebauungsplangebiet zu schließende städtebauliche Vertrag unterzeichnet wurde.
4. Die LHH wird aufgefordert, den im Plangebiet auftretenden Auto- und Schienenlärm unter Einbeziehung und Auflistung aller dadurch notwendigen Lärmschutzmaßnahmen zu berechnen und in einem Anhang zum Bebauungsplan 1825 zu dokumentieren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten
(unverändert)

Kostentabelle
(unverändert)

Begründung


Begründung der Antragserweiterung:

Das Neubaugebiet liegt in einem durch Schienen- und Straßenlärm exponierten Bereich. Die Hauptverkehrstrassen Hermann-Ehlers-Allee und die Bundesstraße sind sehr häufig frequentierte Verkehrsadern, sowohl tagsüber als auch in den Abend- und Nachtstunden. Der Entwurf prognostiziert das Verkehrsaufkommen bis 2030. Die Lärmangaben in Dezibel dB(A) für den Tag und die Nacht belegen eine extrem hohe Lärmemission, die über den vorgeschriebenen Richtwerten für Lärmbelastungen liegen. Auch der unmittelbar angrenzende Schienenverkehr der S-Bahn Hannover-Hameln, die Güterumgehungsbahn 1750 und das Verbindungsgleis 1752 erzeugen einen hohen Lärmpegel. Mit 113 Güterzügen und 48 Zügen auf der Strecke Hannover-Hameln in der Nacht liegen die Geräusche deutlich über den Grenzwerten. In den Berechnungen für das Verbindungsgleis 1752 wurde sogar schon eine Lärmschutzwand berücksichtigt. Trotzdem liegt hier der Lärmpegel weit über den erlaubten Grenzwerten für den Tag und die Nacht (siehe Punkt 6.1. der Begründung mit Umweltbericht).

Lärmwerte unter Einbeziehung und Auflistung aller dadurch notwendigen Lärmschutzmaßnahmen sind im Umweltbericht für das Plangebiet nicht aufgeführt. Hier heißt es, es würden wichtige Berechnungsparameter wie Fenstergrößen und -stärken fehlen, die anscheinend noch nicht bekannt sind. Doch nur Lärmwerte unter Einbeziehung notwendiger Lärmschutzmaßnahmen sind aussagekräftige Größen. Lärm beeinträchtigt das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden. Die Wohn- und Lebensqualität wird bei permanenter Geräuschbelastung beeinträchtigt und dies führt bekanntermaßen zu physischen und psychischen Erkrankungen. Zudem treffen im zukünftigen Wohngebiet unterschiedliche Lärmquellen (Schienen- und Autolärm) gleichzeitig zusammen. Damit geht nicht nur eine Potenzierung der Lärmemission einher, sondern auch das menschliche Gehör nimmt ein Gemisch aus unterschiedlichen Geräuscharten noch unangenehmer wahr. Deshalb müssen die Emissionswerte durch Verkehrs- und Schienenlärm unter Berücksichtigung aller notwendigen Schallschutzmaßnahmen evaluiert und aufgelistet werden. Stehen Wohngebäude erst einmal, sind entsprechende Maßnahmen in Bezug auf verbesserten Schallschutz schwer zu implementieren, sollten die Lärmpegel letztlich über den vorgeschriebenen Grenzwerten liegen.