Drucksache Nr. 15-0819/2018:
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt Minister-Stüve-Straße / Jacobsstraße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
 
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15-0819/2018
1
 

Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt Minister-Stüve-Straße / Jacobsstraße

Antrag,

1. dem Umbau des Knotenpunktes Minister-Stüve-Straße/Jacobsstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 131.800,00 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101902

Bezeichnung Gemeindestraßen / nicht beitragsfähiger Straßenbau


Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2018 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101902
Gemeindestraßen / nicht beitragsfähiger Straßenbau
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 131.800,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -131.800,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 15.211,15 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 3.295,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.977,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -5.272,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 29.251,06 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -14.039,91 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -19.311,91 €


























Anmerkungen zu:


Einzahlungen
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung nicht anzuwenden.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 18.140 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Der Bezirksratsantrag 15-0775/2016 veranlasst die Verwaltung im westlichen Knotenpunktbereich durch Verringerung des Straßenquerschnittes die Querungen für Fußgänger*Innen zu verbessern.
Durch die diagonale Ausrichtung der Straßen im Knotenpunkt ergeben sich insbesondere im nordwestlichen und im südöstlichen Knotenbereich überdimensionierte Fahrbahnbreiten.
Während der nördliche Bereich des Knotenpunktes in ursprünglicher Gestaltung vorhanden ist, wurde der südliche Bereich bereits nachträglich baulich umgestaltet. Diese Umgestaltung führte dazu, dass für Fußgänger*Innen auf der Westseite der Jacobsstraße derzeit keine Möglichkeit besteht, die Fahrbahn der Minister-Stüve-Straße zu überqueren.
Auf der Nordseite der Minister-Stüve-Straße erschwert im nordwestlichen Kurvenbereich verkehrswidriges Parken den Fußgänger*Innen die Querung der Fahrbahn Jacobsstraße.
Die Jacobsstraße ist im nördlich weiterführenden Streckenverlauf, beginnend von der Minister-Stüve-Straße, als Einbahnstraße zu nutzen.

Die bauliche Umgestaltung hat zum Ziel, zusätzlich die Überquerung der Minister-Stüve-Straße auf der Westseite des Knotenpunktes zu ermöglichen.









2. Beschreibung des Vorhabens

Durch die geplante erhebliche bauliche Einengung des nordwestlichen Knotenpunktbereiches wird das verkehrswidrige Parken an der nördlichen Querungsstelle der Jacobsstraße unterbunden. Die Überquerung der Jacobsstraße im nördlichen Knotenpunkt wird für Fußgänger*Innen aufgrund der Reduzierung der Fahrbahnbreite wesentlich verbessert.



Im südwestlichen Bereich des Knotenpunktes, zwischen den vorhandenen Baumscheiben, wird durch das Vorziehen der Fahrbahnrandeinfassungen Raum für das Einrichten einer Querungsstelle geschaffen. Dies bedingt die Aufgabe der beiden Parkstände zwischen den Baumscheiben.
Die so vergrößerte Nebenanlage gestattet eine großzügigere Gestaltung der Baumscheiben. Zugleich ermöglicht die Vergrößerung des Gehwegbereiches neben der Querungsstelle eine individuelle Nutzung der Restfläche. Beabsichtigt ist, diese mit Fahrradbügeln zu versehen.

Auf der gegenüberliegenden Seite, im nordwestlichen Knotenbereich, wird ein erheblicher Flächenanteil der Fahrbahn zur Nebenanlage umgestaltet. Dazu wird die Fahrbahnrandeinfassung in den Knotenbereich vorgezogen. Maßgebend für den Umfang der in den Knotenbereich vorzuziehenden Nebenanlage ist die bestehende Parkordnung und die verkehrsrechtliche Nutzungsregelung der Jacobsstraße als Einbahnstraße.

Die intensive Nutzung der beidseitigen Parkflächen im westlich vom Knotenpunkt gelegenen Streckenabschnittes der Minister-Stüve-Straße beeinträchtigt die Sichtverhältnisse auf die neu einzurichtende Querungsstelle. Zu deren Verbesserung erfolgt das beidseitige Vorziehen der Fahrbahnränder soweit in die Fahrbahn der Minister-Stüve-Straße, dass lediglich eine Restfahrbahnbreite von ca. 4,90m im Bereich der Querungsstelle verbleibt. Diese ist für den maßgebenden Begegnungsverkehr PKW/PKW ausreichend bemessen.

Die bauliche Umgestaltung des Knotenpunktes beinhaltet auch die barrierefreie Nutzung der Querungsstellen. Die Querungsstellen werden mit taktilen Belägen hergestellt. Als taktile Bodenindikatoren werden farblich sich vom Umfeld abhebende Rippen- und Noppenplatten verwendet.

Zur Sicherstellung einer funktionierenden Straßenentwässerung führt neben der Berücksichtigung eines vorhandenen Schachtbauwerkes als Höhenzwangspunkt, die bauliche Umgestaltung von Fahrbahnfläche in Gehwegfläche zu einem erheblichen Eingriff in die vorhandene Straßenkonstruktion. Diese muss in Teilflächen neu hergestellt werden. Davon betroffen ist im Wesentlichem der Bereich der Jacobsstraße. Im Bereich der Minister-Stüve-Straße ist lediglich die Anpassung der Asphaltdeckschicht zwischen den neuen Fahrbahnrändern vorgesehen.
Die Geh- und Aufenthaltsbereiche werden in Betonplattenbelag und ggfs. ergänzend in Betonsteinpflaster, hellgrau, hergestellt.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.




3. UVP
Durch die bauliche Umgestaltung des Knotenpunktes Minister-Stüve-Straße/Jacobsstraße wird die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die Fußgänger*Innen wesentlich verbessert.


4. Bauzeit / Bauablauf

Es ist geplant, die Baumaßnahme in 2018 zu beginnen und zu beenden. Vorausgehender Leitungsbau ist nicht erforderlich.
66.21 
Hannover / 23.03.2018