Drucksache Nr. 15-0815/2019 S1:
Ausgestaltung der Straßenbahnhaltestellen auf der Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.05.2019
TOP 7.1.4.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0815/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Ausgestaltung der Straßenbahnhaltestellen auf der Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.05.2019
TOP 7.1.4.

Beschluss


Im Vorfeld der Planung der Straßenbahnhaltestellen auf der Limmerstraße wird die Verwaltung aufgefordert, sich im Einvernehmen mit der Region Hannover um eine städtebaulich verträgliche Lösung bei der Ausgestaltung der Haltestellen und des Umfelds zu bemühen.

Dabei sind zumindest drei Varianten in die Planung einzubeziehen:


1.)Halbierung der Haltestellenbreite durch eingleisige Verkehrsführung im Haltestellenbereich.

2.)Halbierung der Haltestellenhöhe durch Absenkung der Schienen im Haltestellenbereich um 30 bis 40 cm.

3.)Ästhetische und funktionale Verbesserung der Haltestellen im Rahmen eines Kreativwettbewerbs.

Entscheidung


Zum Antrag Nr. 15-0815/2019 „Ausgestaltung der Straßenbahnhaltestellen auf der Limmerstraße“ nimmt die Regionsverwaltung wie folgt Stellung:

1.) Halbierung der Haltestellenbreite durch eingleisige Verkehrsführung im Haltestellenbereich

Dem Antrag wird nicht gefolgt.
In der Begründung zum Antrag 15-0815/2019 wird mit einer Skizze verdeutlicht, dass die beiden Streckengleise mittels vor und hinter dem Haltestellenbereich liegenden Weichenverbindungen auf ein Gleis zusammengeführt werden sollen. Im Planum des bisherigen zweiten Streckengleises soll dann die Haltestelle angelegt werden, so dass die

Gesamtbreite der Stadtbahnanlagen insgesamt im Vergleich zu einem zwischen den Streckengleisen angeordneten Mittelhochbahnsteig reduziert wird. Als Beispiel wird auf eine eingleisige Verkehrsführung in Neuss mit der Haltestelle Markt verwiesen.

Aus betrieblichen Gründen wird dieser Ansatz für die geplanten Hochbahnsteige in der Limmerstraße nicht weiterverfolgt. Im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte wurden die eingleisigen Abschnitte im Stadtbahnnetz nach Möglichkeit zur Erhöhung der Betriebsstabilität beseitigt. Da die Linie 10 im 7,5-Minuten-Takt verkehrt, überlagert mit der Buslinie 700, sind bei abschnittsweise eingleisiger Führung gegenseitige Behinderungen und die Übertragung von Verzögerungen auf die Gegenrichtung zu erwarten. Wenn die Haltestellen im eingleisigen Abschnitt angelegt werden, verlängert sich die Aufenthaltsdauer eines Fahrzeuges in diesem Abschnitt zusätzlich zur reinen Fahrzeit um die Zeit des Fahrgastwechsels. Als Folge würden Rückstauungen von Stadtbahnen und Bussen das Leben auf der Limmerstraße beeinträchtigen.
Beim genannten Beispiel in der Stadt Neuss verkehrt die Straßenbahnlinie 709 nur alle 10 Minuten und hält an der Haltestelle Markt außerhalb des eingleisigen Abschnitts. Insofern sind die Verhältnisse nicht übertragbar.

2.) Halbierung der Haltestellenhöhe durch Absenkung der Schienen im Haltestellenbereich um 30 bis 40 cm
Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die vorgeschlagene Absenkung der Gleise im Haltestellenbereich erfordert Seitenhochbahnsteige (so genannte Trogbahnsteige), um zwischen den Bahnsteigkanten die Absenkung vornehmen zu können. Das hat für die Limmerstraße mehrere Nachteile:

- Der Gleisbereich ist für Radfahrende und zu Fuß Gehende nur mit erhöhter Gefährdung nutzbar, da insbesondere bei sich gleichzeitig aus beiden Richtungen nähernden Bahnen und Bussen nur sehr eingeschränkte Ausweichmöglichkeiten bestehen. Insofern beschränkt sich die für das öffentliche Leben frei nutzbare Querschnittsbreite auf die Bahnsteige und Nebenanlagen.
- Die üblichen Einrichtungselemente von Haltestellen, z.B. Witterungsschutzdach, Fahrscheinautomat, Sitzgelegenheiten, Aushangvitrine, Schaltkästen etc. werden im Seitenbereich angeordnet, wo sich neben dem Fuß- und Radverkehr auch die wartenden Fahrgäste aufhalten. Dadurch entsteht eine Enge, die einerseits das Fortkommen erschwert und andererseits auch Gefahren induziert.
- Werden die Gleise wie vorgeschlagen um 30 bis 40 cm abgesenkt, entsteht zwischen dem Bahnsteigbereich und den angrenzenden Nebenanlagen eine zusätzliche Höhendifferenz von 40 bis 50 cm. Wegen der begrenzten Breite kann diese Differenz nur vor Kopf an den Bahnsteigzugängen mittels Anrampung, in Längsrichtung aber nur mit Stufen überbrückt werden. Diese stellen auf voller Bahnsteig- und Rampenlänge eine zusätzliche Barriere für den Rad- und Fußverkehr dar.
- Je nach Betrachtungsposition reduziert sich zwar die optische Barrierewirkung der Bahnsteige, im unmittelbaren Umfeld der Haltestellen bleibt aber dennoch die volle Bahnsteighöhe von 82 cm sichtbar.


Aufgrund der Nachteile stellen Trogbahnsteige keine sinnvolle Alternative für die Limmerstraße dar. Dies wird auch bei Prüfung des im Antrag 15-0815/2019 mit einem Foto gezeigten Beispiels der Haltestelle Mittnachtstraße in Stuttgart deutlich. Regionsverwaltung und infra gehen bei der weiteren Planung von Mittelhochbahnsteigen aus, bei denen die Gleiszone vom Rad- und Fuß- sowie Lieferverkehr mitbenutzt werden kann. Bei Annäherung einer Stadtbahn kann der Gleisbereich leichter durch seitliches Ausweichen freigegeben werden. Alle Einrichtungselemente der Haltestelle befinden sich ebenso wie die wartenden Fahrgäste auf dem Bahnsteig in der Mitte des Straßenraumes, so dass die Seitenräume eine geringere Personendichte aufweisen.








3.) Ästhetische und funktionale Verbesserung der Haltestellen im Rahmen eines Kreativwettbewerbs

Dem Antrag wird im Rahmen der Möglichkeiten gefolgt.
Die Regionsverwaltung spricht sich für kreative Vorschläge zur ästhetischen und funktionalen Gestaltung der Haltestellen aus. Voraussetzung ist, dass die durch Vorschriften und Betrieb vorgegebenen Parameter gewährleistet bleiben.