Drucksache Nr. 15-0813/2019 S1:
Ampelphasen für Fußgehende verlängern
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.05.2019
TOP 6.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0813/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Ampelphasen für Fußgehende verlängern
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.05.2019
TOP 6.4.1.

Beschluss


Die Verwaltung wird aufgefordert, für alle Ampeln im Stadtbezirk für Fußgehende die Überquerungsphasen um mindestens 20 Prozent zu verlängern und die Räumphasen auf 1 Meter pro Sekunde abzusenken.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Es ist nicht richtig, dass in den letzten Jahren Verkürzungen von Querungs- und Räumzeiten für zu Fuß Gehende vorgenommen wurden.

Für die Berechnung der Dauer der Freigabe sowie der Räumzeiten der zu Fuß Gehenden können laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) in der Tat Gehgeschwindigkeiten zwischen 1,0 m/s und 1,5 m/s berücksichtigt werden. Für die Berechnung der Freigabezeit gilt laut RiLSA, dass zumindest die halbe Fahrbahn überquert werden können muss. In Hannover wird als Mindestmaß zwei Drittel der Fahrbahnbreite angesetzt. In vielen Fällen wird inzwischen auch die ganze Fahrbahn berücksichtigt. Unter anderem gilt dies wenn die Freigabe für blinde und sehbehinderte Menschen angefordert wurde. Weiterhin werden im Bedarfsfall die Mindestfreigabezeiten anlassbezogen verlängert.

Auch eine Verlängerung der Freigabezeit führt nicht dazu, dass die zu Fuß Gehenden nicht mehr gegen Rot laufen. Da es sich bei den zu Fuß Gehenden um die einzige Verkehrsteilnehmer*innengruppe handelt, deren Signalgeber hinter der Konfliktfläche stehen, lässt sich dies auch bei sehr langen Freigabezeiten (wie sie z. B. entlang einer Hauptverkehrsstraße einstellen) nicht vermeiden.