Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Nord
Antragsteller(in):
Bezirksratsfrau Windhorn ( Die Linke.)
Bezirksratsfrau Windhorn ( Die Linke.)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis) |
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Davon gehören 737 Wohnungen der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) – einschließlich der 30 erst im Bau befindlichen geförderten Wohnungen am Hainhölzer Markt.
Der Wohnungsbestand der GBH im Stadtbezirk insgesamt umfasst ca. 1.000 Wohnungen.
1. In § 172 des Baugesetzbuches sind die Voraussetzungen, Handlungsoptionen und sonstige rechtliche Rahmensetzungen für Satzungen zum „Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eines Gebietes“ (Milieuschutzsatzung) geregelt.
2. Zur Aufstellung einer Milieuschutzsatzung wären umfassende Untersuchungen über die Verdrängungsgefahr für die Bevölkerung und über Modernisierungspotentiale in den vier Stadtteilen erforderlich.
Dies ist zur Zeit nicht vorgesehen, da keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass schutzbedürftige Bevölkerungskreise durch bauliche Maßnahmen aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Darüber hinaus wäre die rechtliche Durchsetzung von Erhaltungssatzungen wegen der heterogenen Bau- und Bevölkerungsstruktur in den Stadtteilen fraglich.
Die Verwaltung ist durch ein Schreiben des Landes vom 09.12.2015 aufgefordert worden, eine Stellungnahme zur Einführung der Rechtsverordnung abzugeben.
Dies ist fristgerecht zum Anfang März 2016 geschehen. Die Verwaltung hat in ihrem Schreiben die Einführung der Verordnung durch das Land Niedersachsen befürwortet.
Eine Entscheidung des Landes steht noch aus, wird aber für das Frühjahr 2016 erwartet.
Die sogenannte Mietbegrenzungsverordnung wäre bei Einführung Stadtweit für einen Geltungszeitraum von fünf Jahren gültig.