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Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar und im weiteren Verfahren zu prüfen.
Es entstehen evtl. finanzielle Auswirkungen durch Anpassungsmaßnahmen an Verkehrsflächen zur Erschließung der Grundstücke. Umfang der Anpassungen und Kosten werden im weiteren Verfahren geprüft.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hainholz im Geltungsbereich des Durchführungsplanes Nr. 113, einschließlich der 1. Änderung, und ist dort zum größten Teil als Wohngebiet a (Wa) gemäß der „Bauordnung für die Hauptstadt Hannover“ von 1953 mit III- bis V-geschossigen Baufeldern ausgewiesen. Die Grundstücke Voltmerstraße 18, 20, 22 und 24 sind als I-geschossige Garagenfläche festgesetzt.
Der Stadtteil Hainholz ist seit dem Jahr 2001 im Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“, welches die Modernisierung und barrierefreie Umgestaltung von Wohnungsbestand sowie die Aufwertung der öffentlichen Infrastruktur als Sanierungsziele verfolgt.
Ziel der städtischen Planung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes mit einer straßenbegleitenden Zeilenbebauung entlang der Voltmerstraße und einer am Bestand orientierten Ausrichtung der Zeilenbebauung am Knoevenagelweg. In Anlehnung an die angrenzende Bebauung kann sich die max. Geschossigkeit von III Geschossen im Süden des Plangebietes bis zu V Geschossen am Knoevenagelweg entwickeln. Mit den im Durchführungsplan Nr. 113 sowie seiner 1. Änderung ausgewiesenen Baufeldern und der dort getroffenen Festsetzung einer Garagenfläche ist diese Planung nicht realisierbar.
Der Bebauungsplan dient der Absicherung der Sanierungsziele sowie der Schaffung von zusätzlichen Wohnraum in der Landeshauptstadt Hannover.
Für die Umsetzung dieser Ziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hierfür hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 11.12.2014 den Aufstellungsbeschluss gefasst.