Drucksache Nr. 15-0787/2016:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1818, Voltmerstraße / Schmedesweg
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
In den Stadtbezirksrat Nord
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-0787/2016
3
 

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1818, Voltmerstraße / Schmedesweg
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1818
    - Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes und einer Verkehrsfläche -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar und im weiteren Verfahren zu prüfen.

Kostentabelle

Es entstehen evtl. finanzielle Auswirkungen durch Anpassungsmaßnahmen an Verkehrsflächen zur Erschließung der Grundstücke. Umfang der Anpassungen und Kosten werden im weiteren Verfahren geprüft.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hainholz im Geltungsbereich des Durchführungsplanes Nr. 113, einschließlich der 1. Änderung, und ist dort zum größten Teil als Wohngebiet a (Wa) gemäß der „Bauordnung für die Hauptstadt Hannover“ von 1953 mit III- bis V-geschossigen Baufeldern ausgewiesen. Die Grundstücke Voltmerstraße 18, 20, 22 und 24 sind als I-geschossige Garagenfläche festgesetzt.

Der Stadtteil Hainholz ist seit dem Jahr 2001 im Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“, welches die Modernisierung und barrierefreie Umgestaltung von Wohnungsbestand sowie die Aufwertung der öffentlichen Infrastruktur als Sanierungsziele verfolgt.

Ziel der städtischen Planung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes mit einer straßenbegleitenden Zeilenbebauung entlang der Voltmerstraße und einer am Bestand orientierten Ausrichtung der Zeilenbebauung am Knoevenagelweg. In Anlehnung an die angrenzende Bebauung kann sich die max. Geschossigkeit von III Geschossen im Süden des Plangebietes bis zu V Geschossen am Knoevenagelweg entwickeln. Mit den im Durchführungsplan Nr. 113 sowie seiner 1. Änderung ausgewiesenen Baufeldern und der dort getroffenen Festsetzung einer Garagenfläche ist diese Planung nicht realisierbar.

Der Bebauungsplan dient der Absicherung der Sanierungsziele sowie der Schaffung von zusätzlichen Wohnraum in der Landeshauptstadt Hannover.

Für die Umsetzung dieser Ziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hierfür hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 11.12.2014 den Aufstellungsbeschluss gefasst.

61.11 
Hannover / 14.03.2016