Antrag Nr. 15-0783/2019:
Verleihung eines Bürgerpreises - Grundsatzbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Verleihung eines Bürgerpreises - Grundsatzbeschluss

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld vergibt einmal im Jahr einen Bürgerpreis an Einzelpersonen, Personengruppen (im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld wohnhaft, arbeitend oder ehrenamtlich engagiert), Vereine oder Institutionen aus dem Stadtbezirk, die sich in besonderem Maße im gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen oder sportlichen Bereich eingesetzt haben oder sich in anderer ehrenamtlicher Weise um den Stadtbezirk verdient gemacht haben. In begründeten Einzelfällen kann es zu einer erneuten Preisverleihung kommen.

Der Bürgerpreis wird mit 500,00 € je Jahr dotiert und mit einer Urkunde ausgehändigt. Der Bürgerpreis kann in Gänze oder in Teilen vergeben werden. Die Aushändigung der Urkunde bzw. der Urkunden nimmt der/die Bezirksbürgermeister*in in öffentlicher Sitzung vor.

Das Vorschlagsrecht haben alle Einwohner*innen, Vereine und Institutionen des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld sowie die Mitglieder des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld. Die Ausschreibung wird in der örtlichen Presse veröffentlicht. Über die Vergabe entscheidet der Bezirksrat in nichtöffentlicher Sitzung mit 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bezirksrates.

Begründung

Mit der Vergabe des Bürgerpreises will der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld den besonderen Einsatz für das Gemeinwohl honorieren, das Zusammengehörigkeitsgefühl im Stadtbezirk stärken und den Bürgersinn fördern.