Drucksache Nr. 15-0765/2019:
Erneuerung Spielplatz Mecklenburger Straße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
 
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15-0765/2019
2
 

Erneuerung Spielplatz Mecklenburger Straße

Antrag,

der neuen Ausstattung des Spielplatzes Mecklenburger Straße in Hannover Groß-Buchholz entsprechend der Anlage 2 mit Baukosten in Höhe von ca. 126.200€ brutto zuzustimmen

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Planung wurden Aspekte der sozialen Sicherheit und barrierefreien Gestaltung der Grünflächen berücksichtigt. Von der geplanten Erneuerung sind Kinder und Jugendliche, Mädchen und Jungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 55102.907
Investitionsmaßnahme / 55102.908
Spielplätze /
Ökolog. Sonderprogramm
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 100.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 126.200,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -26.200,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Produkt 55102
Öffentliches Grün
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 4.000,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 150,00 €
Abschreibungen 9.717,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 393,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -6.260,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -6.260,00 €
Finanzierung:
Die Erneuerung des Spielplatzes wird aus Mitteln des Programms zur ökologischen Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen 2016 (21.900,- € finanziert).
Außerdem resultiert aus dem geplanten Bauvorhaben der Fa. Gerlach an der Lathusenstraße ein Spielplatzbedarf, den der Investor auf seinem eigenen Grundstück nicht abdecken kann. Daher wurde im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zum B-Plan 1024, 2. Änderung, vereinbart, dass die Firma Gerlach der Stadt einen Betrag von 100.000,-€ zur qualitativen Aufwertung des Spielplatzes an der Mecklenburger Straße zur Verfügung stellt. Diese Zahlung wird nach Fertigstellung des 1. Bauabschnitts an der Lathusenstraße fällig und kann daher nun mit in die Finanzierung eingebracht werden. Die restlichen benötigten Mittel in Höhe von 4.300,- € stehen im Haushaltsansatz für Spielplätze zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Ausgangssituation

Der rund 450 m² große Kinderspielplatz Mecklenburger Straße liegt an der Mecklenburger Straße zwischen Schweriner Straße und Lathusenstraße (Anlage 1). In den letzten Jahren wurden einige Spielgeräte abgebaut. Der Spielplatz wirkt abgespielt und erneuerungsbedürftig.

Mit der Planung für die Neugestaltung des öffentlichen Kinderspielplatzes wurde das Landschaftsarchitekturbüro Adam + Adam aus Hannover beauftragt

Planung

Am 15.2.2018 wurde eine Kinderbeteiligung vor Ort durchgeführt. Außerdem wurden die Kinder des integrativen Rut-Bahlsen-Zentrums befragt. Auch die Kinder der benachbarten AWO-Kita fertigten Zeichnungen von ihren Wünschen für den Spielplatz an. Insgesamt nahmen ca. zwölf Jungen und sieben Mädchen im Alter von 0-10 Jahren teil. Hauptwünsche waren Bewegungsangebote zum Klettern, Rutschen, Schaukeln, gefolgt von Spielangeboten für die Kreativität, wie Sandspiele etc.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde ein planerisches Konzept erarbeitet und ein vielfältiges Spielangebot entwickelt (Anlage 2). Ein wichtiges Ziel ist es, gemeinsames Spielen unabhängig von Moblititäts- oder Wahrnehmungseinschränkungen zu ermöglichen. Hierfür wird die bisherige Zuwegung durch eine Rampe ersetzt, ein Rundweg gepflastert und die Spielgeräte durch zeitgemäße, anfahrbare Spielgeräte ersetzt. Neben ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer*innen, Kinderwagen und Fußgänger*innen sind auf der Fläche auch Hüpfen, Malen mit Kreide und Fahren mit Bobbycars o.ä. möglich.

Die neuen Spielinhalte werden wie ein Fächer um den mittig gelegenen Zugang angeordnet. Als zentrales Element ist der neu gestalte Sandspielbereich herausgearbeitet worden. Er dient als Treffpunkt für die Kinder und ihren Begleitpersonen. Verschiedene Spielangebote, wie ein Sandspiel mit Sieb und Sandlift sowie Sandsteinquader, können vielfältig von allen Altersgruppen genutzt werden. Eingefasst wird der Sandkasten durch einen Rundweg aus einem glatten Pflasterbelag. Im nordwestlichen Bereich erhöhen Bänke die Aufenthaltsqualität.

Die östliche Seite des Spielplatzes wird durch eine neue Kletterkombination geprägt. Der Fallschutzbelag besteht aus fugenlosem Fallschutz, sodass die Spielkombination anfahrbar ist. Verschiedene Komponenten, wie eine Hühnerleiter, Wackelbrücke, Klettergriffe oder eine Rutsche fördern die motorischen und kognitiven Fähigkeiten der Kinder. Einer der Spieltürme bietet zudem einen geschützten Raum zur Kommunikation.

Speziell auf die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Nutzer*innen geht das inklusive Schaukelvergnügen ein: Die neue Doppelschaukel ist ausgestattet mit einem Schaukelsitz mit Rückenlehne und Bügeln zum Festhalten und einer Fallschutzfläche aus fugenlosem Fallschutz. Auf der anderen Seite hängt die Nestschaukel mit Holzhäckseln als Fallschutz. Dafür wird eine der vorhandenen Schaukeln abgebaut.

Für die Umsetzung der Planung müssen etwa zehn Sträucher gerodet werden. Sie werden auf dem Grundstück in größerer Stückzahl ersetzt. Die so entstehenden Streifräume bieten Versteckmöglichkeiten für die Kinder und erhöhen den Spielwert der Fläche.

Die Planung wurde mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung abgestimmt.

67.22 
Hannover / 07.03.2019