Drucksache Nr. 15-0753/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wiederherstellung des normalen Unterrichtsbetriebes in der Kurt-Schumacher-Schule und der Pestalozzi-Schule
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.04.2017
TOP 4.1.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-0753/2017 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wiederherstellung des normalen Unterrichtsbetriebes in der Kurt-Schumacher-Schule und der Pestalozzi-Schule
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.04.2017
TOP 4.1.2.

Durch den Brand im gemeinsamen Heizungsraum der beiden Schulen sind Unterrichtsräume unbenutzbar geworden. Dies betrifft insbesondere der Computerraum, die Schulküche, ein Büro, einen Förderraum in der Pestalozzi-Schule sowie vier weitere Klassenräume in der Kurt-Schumacher-Schule.
Vorübergehend werden SchülerInnen im Musikraum und im Raum der Sprachlernklasse unterrichtet. Der Spiele- und Bauraum des Ganztags wird umgeräumt, so dass sie die Klassenräume der beiden 3. Klassen werden. Diese Maßnahmen führen sowohl zum Ausfall von Unterrichtsangeboten (Küche und Computerraum), als auch zu insgesamt sehr beengten Verhältnissen in z.T. nur halb so großen Klassenzimmern wie üblich.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Wie lange wird durch die Notwendigkeit einer europaweiten Ausschreibung der Sanierungsarbeiten die Maßnahme dauern?
  2. Werden wie im vorliegenden Fall Ausschreibungen und Arbeiten in der Verwaltung vorgezogen?
  3. Mit welcher Vorgehensweise kann eine Wiederherstellung der Nutzbarkeit aller betroffenen Räume bis zu Beginn des nächsten Schuljahres 2017/18 Anfang August gewährleistet werden und könnte evtl. ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb durch eine anschauliche Begründung der Dringlichkeit gewählt werden?

Antwort

Zu 1) Eine europaweite Ausschreibung war nicht erforderlich. Vom Versicherer wurde sofort nach Bekanntwerden des Brandes eine Sanierungsfirma beauftragt.

Zu 2) Die Ausführung der Demontagearbeiten sowie die Arbeiten für die Wiederherstellung der betroffenen Räume, erfolgen durch die Sanierungsfirma. Seitens der Verwaltung werden die technischen Vorgaben für die Sanierung gemacht.

Zu 3) Nach derzeitigem Stand der Arbeiten geht die Verwaltung davon aus, dass die o.g. Räume mit Beginn des neuen Schuljahres wieder genutzt werden können.