Drucksache Nr. 15-0752/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Anliegerbeiträge zur Sanierung von Straßen
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.04.2017
TOP 4.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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15-0752/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Anliegerbeiträge zur Sanierung von Straßen
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.04.2017
TOP 4.1.1.

Die derzeit gültige Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) führt zu einer Zersetzung der kommunalen Solidarität. Andere Städte und Gemeinden (beispielsweise Hamburg) haben u.a. deshalb, aber auch mit der Begründung der Unwirtschaftlichkeit beschlossen, die SABS abzuschaffen. Auch für Hannover ist uns das Verhältnis zwischen den Einnahmen aus den Ausbaubeiträgen und deren Erhebungsaufwand nicht bekannt.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Welche Straßen wurden in den letzten 15 Jahren im Bezirk Misburg/Anderten
grundsaniert und welche Kosten und Anliegerbeiträge (absolut und prozentual)
sind bzw. werden noch erhoben?

2. Wie verteilen sich die erhoben bzw. zu erwartenden Anliegerbeiträge in die
folgenden Kostenklassen:
0 – 5000 € in % der Gesamterhebung von Beiträgen gem. SABS.
5000 -100.000 € in % der Gesamterhebung von Beiträgen gem. SABS.

3. Wie hoch sind die fallweise jeweils zugeordneten Verwaltungskosten in
Vollkostenrechnung, also inclusive aller sonstigen Kosten (bspw. Gerichts- und
Anwaltskosten)?

Text der Antwort

zu 1.)
Aufgrund einer Software-Umstellung lassen sich im für die Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum nur Angaben zu Abrechnungen ab 2010 machen. Für länger zurückliegende Abrechnungen ist dies nicht möglich.
Insgesamt war aber auch die Ermittlung der u. g. Daten mit ganz erheblichen Aufwand verbunden, da die Daten nicht stadtbezirksbezogen erfasst werden.

Bereits abgerechnete Maßnahmen:
1) Portlandstraße (Grunderneuerung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 175.053,94 €, umlagefähiger Aufwand = 89.599,32 €,
Ø Prozentsatz = 51,2 %,
2) Wilhelm-Busch-Str. (nur Beleuchtung, Anliegerstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 27.652,78 €, umlagefähiger Aufwand = 20.739,58 €,
Prozentsatz = 75,0 %,
3) Hirschberger Str. (nur Beleuchtung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 35.216,87 €, umlagefähiger Aufwand = 17.608,44 €,
Prozentsatz = 50,0 %,
4) Kösliner Weg (nur Beleuchtung, Anliegerstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 8.126,97 €, umlagefähiger Aufwand = 6.095,23 €,
Prozentsatz = 75,0 %,
5) Polziner Weg (nur Beleuchtung, Anliegerstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 8.126,97 €, umlagefähiger Aufwand = 6.095,23 €,
Prozentsatz = 75,0 %,
6) Lange Rade (nur Beleuchtung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 5.417,99 €, umlagefähiger Aufwand = 2.709,00 €,
Prozentsatz = 50,0 %.

Für folgende Maßnahmen liegen abrechnungsfähige Unterlagen vor. Diese Maßnahmen werden demnächst abgerechnet:
1) Am Kanal (nur Beleuchtung, Anliegerstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 30.640,00 €, umlagefähiger Aufwand = 22.980,00 €,
Prozentsatz = 75,0 %,
2) Hegefeldstraße (nur Beleuchtung, Anliegerstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 13.880,00 €, umlagefähiger Aufwand = 10.410,00 €,
Prozentsatz = 75,0 %,
3) Kafkastraße (nur Beleuchtung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 19.150,00 €, umlagefähiger Aufwand = 9.575,00 €,
Prozentsatz = 50,0 %,
4) Rischweg (nur Beleuchtung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 5.100,00 €, umlagefähiger Aufwand = 2.550,00 €,
Prozentsatz = 50,0 %,
5) Werfelstraße (nur Beleuchtung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 16.000,00 €, umlagefähiger Aufwand = 8.000,00 €,
Prozentsatz = 50,0 %,
6) Hartmannstraße (nur Beleuchtung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 40.400,00 €, umlagefähiger Aufwand = 20.200,00 €,
Prozentsatz = 50,0 %,
7) Liebrechtstraße (nur Beleuchtung, Innerortsstraße)
beitragsfähiger Aufwand = 40.400,00 €, umlagefähiger Aufwand = 20.200,00 €,
Prozentsatz = 50,0 %,

Für weitere Maßnahmen, wie An der Brauerei und Nienhagener Straße, liegen noch keine abrechnungsfähige Unterlagen vor. Hier laufen noch die Baumaßnahmen bzw. die Abrechnungen der Maßnahmen.


zu 2.)
Eine entsprechende Statistik wird von der Verwaltung nicht geführt. Insofern kann diese Frage nicht beantwortet werden. Im Übrigen ist unklar, was mit der Fragestellung gemeint sein könnte.
Alternativ können jeweils die Anzahl der Bescheide und die durchschnittlichen Beiträge pro Bescheid genannt werden. Hierbei ist anzumerken, dass die tatsächlichen Beitragshöhen u.a. bei unterschiedlichen Grundstücksgrößen von den Durchschnittswerten abweichen können:
1) Portlandstraße = 21 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 4.266,63 €,
2) Wilhelm-Busch-Str. = 57 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 363,85 €,
3) Hirschberger Str. = 46 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 382,79 €,
4) Kösliner Weg = 10 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 609,52 €,
5) Polziner Weg = 12 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 507,94 €,
6) Lange Rade = 8 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 338,63 €,
7) Am Kanal, voraussichtlich = 25 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 919,20 €,
8) Hegefeldstraße, voraussichtlich = 14 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 743,57 €,
9) Kafkastraße, voraussichtlich = 55 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 174,09 €,
10) Rischweg, voraussichtlich = 7 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 364,29 €,
11) Werfelstraße, voraussichtlich = 22 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 363,64 €,
12) Hartmannstraße, voraussichtlich = 52 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 388,46 €,
13) Liebrechtstraße, voraussichtlich = 76 Bescheide, Ø Beitrag pro Bescheid = 265,79 €.

zu 3.)
Eine Kosten- und Leistungsrechnung wird von der Verwaltung nicht durchgeführt. Deshalb können diese Kosten nicht genannt werden.