Anfrage Nr. 15-0738/2018:
Altablagerung südlich des Eisenbartwegs

Inhalt der Drucksache:

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Altablagerung südlich des Eisenbartwegs

In der Begründung mit Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 299 (Anlage 2 der Drucksache 0508/2018) ist zu erfahren, dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans die Altablagerung AA.129 befindet und daher bei zukünftiger Bebauung umfangreiche Maßnahmen (Bodenaustauch, Deklarationsuntersuchungen, Festlegung von Entsorgungswegen, etc.) notwendig werden.

Laut Karte auf Seite 18 des Umweltberichts reicht die Altablagerung südlich des Eisenbartwegs auch in bereits bestehende Wohnbebauung sowie einige Kleingärten der Kolonie der Matthias-Kirchengemeinde (östlich des Pfarramtes am Berkowitzweg 4) hinein.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Wurden in diesem Bereich bereits Untersuchungen zur Einstufung gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchgeführt (die Karte verzeichnet hier keine Bohransatzpunkte)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht (bzw. wann werden diese durchgeführt)?
2. Sollten auch in diesem Bereich Überschreitungen der Prüfwerte gemäß BBodSchV aufgetreten sein, bzw. auftreten: Welche Sicherheitsmaßnahmen wie im Untersuchungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 299 müssten ggf. auch hier durchgeführt werden?
3. Wer wäre im Falle notwendiger Erdreichsanierung Kostenträger der Maßnahmen?