Antrag Nr. 15-0712/2021:
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0050/2021

Inhalt der Drucksache:

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Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0050/2021

Antrag

der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung der Drucks. Nr. 15-0050/2021 um die folgende Stellungnahme des Stadtbezirksrates Nord zu ergänzen:

Der Stadtbezirksrat Nord begrüßt die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 1868. Die rechtlichen Fehler, die sich im bisherigen Durchführungsplan Nr. 90 von 1953 befunden haben, sind nur mit dieser Neuaufstellung zu beheben und ein Rückfall auf die Regelungen des §34 BauGB ist nicht in unserem Sinne. Wir wollen aber noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine Notwendigkeit ein grundsätzlichen Neuausrichtung dieses Gebietes sehen. Primäres Anliegen der Neuaufstellung sollte es sein, die gegenwärtige Nutzung, sei es nun Wohnen oder Gewerbe nicht zu verdrängen und für Entwicklungen in der Zukunft gut aber vor allem sicher aufzustellen. Es bleibt festzustellen, dass sich nicht alle möglichen zukünftigen Konflikte im Rahmen von Festsetzungen im Bebauungsplan erkennen und lösen lassen. Es bleibt daher die Aufgabe auch über den jetzigen Prozess hinaus das Gebiet städtebaulich zu begleiten. Die städtebaulichen Ziele, die der Stadtbezirksrat für dieses Gebiet verfolgen möchte, sind die folgenden: Erhalt von preiswertem Wohnraum. Wir erleben in der Nordstadt vermehrt Luxussanierungen und/oder Umwandlung von preiswerten Mietwohnungen in Eigentum, zum Teil anscheinend systematisch als Geschäftsmodell betrieben. Dabei kommt es zu Verdrängung der angestammten Bewohner*innen dieser Wohnungen. Auch auf Betreiben des Stadtbezirksrates Nord werden auf gesamtstädtischer Ebene Möglichkeiten zum Erhalt des sozialen Gefüges und des Verbots zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen untersucht. Dabei handelt es sich vor allem um rechtliche Fragen, die auf verschiedenen politischen Ebenen zu klären sind. Wir erwarten, dass diese Möglichkeiten auch und gerade in der Nordstadt zur Anwendung kommen, auch wenn diese sich nicht im Bebauungsplan festschreiben lassen, solange die Stadt keine Satzung erlassen hat. Dafür sollen auch rechtliche Veränderungen und daraus entstehende Handlungsmöglichkeiten (wie z. B. im Baulandmobilisierungsgesetz vorgesehen) kontinuierlich beobachtet und schnellstmöglich genutzt werden. Es ist an der Zeit, dass die bereits in anderen Städten praktizierten Instrumente der Erhaltungssatzung mit Umwandlungssperre für Gebiete mit erhöhtem Wohnraumbedarf und besonders belastete Stadtteile auch bei uns in Hannover zur Anwendung kommen, um entsprechend die Mieter*innen zu schützen (siehe auch Umwandlungs-verbot §250BauGB). Stärkung des Einzelhandels am Engelbosteler Damm, sowie angemessene Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe und Kultureinrichtungen. Der Engelbosteler Damm ist die zentrale Einzelhandelsstraße im Stadtbezirk. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Erhalt der Ladenzeilen in den Erdgeschossen vorgeschrieben werden soll und der Engelbosteler Damm als Zentrum somit maßgeblich gestärkt wird. Ein großer Teil des betroffenen Bereiches ist ein Mischgebiet aus Wohnungen, aber auch Gewerbe und Kultureinrichtungen. Dem wird mit der Einstufung als urbanen Gebiet Rechnung getragen, das für Hannover noch neu ist. In Bezug auf dem Gewerbe- und Kulturanteil, muss es klar im Fokus liegen, dass vorhandene Einrichtungen ihren Betrieb aufrechterhalten und sich im Rahmen der städtebaulichen Gegebenheiten entwickeln können. Eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten und Spielhallen im Bereich des urbanen Gebiets lehnen wir kategorisch ab. Verdichtung und Schaffung von weiteren Wohneinheiten und Verhinderung von Zweckentfremdung von Wohnraum. Durch die Anwendung des urbanen Gebiets, lässt sich scheinbar leichter zusätzlicher Wohnraum durch Verdichtung schaffen. Der Anteil ist nicht mehr begrenzt, wie im bisherigen Mischgebiet. Diese Festsetzung ist aber unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten, die im Einzelnen betrachtet werden müssen. Festzustellen ist, dass in diesem Bereich die Stadt keine Liegenschaften besitzt, also nur bedingt selbst bei der Entwicklung von Wohnraum tätig werden kann. Der ohnehin knappe Wohnraum darf nicht noch zusätzlich durch Zweckentfremdung, wie Kurzzeitvermietung verknappt werden. Wir setzen uns daher maßgeblich dafür ein, dass diese Art des Wohnraumentzugs im Bebauungsplan ausgeschlossen wird, soweit das rechtlich möglich ist. Soweit sich Gelegenheiten zum Erwerb von Liegenschaften ergeben, soll die Stadt Ankaufmöglichkeiten zum Erhalt oder der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum prüfen und – ggf. auch durch sozial orientierte Genossenschaften – umsetzen. Ökologische Weiterentwicklung bei zukünftigen Sanierungen und Neubau. Wir befürworten die ökologische Aufwertung von Bebauung in der zukünftigen Entwicklung des Gebietes. Da der Planungsbereich insgesamt stark versiegelt ist, sollte die Anlage von Grünflächen bei Nutzungsänderungen oder baulichen Änderungen gefordert oder mindestens maßgeblich unterstützt werden. Aufenthaltsbereiche und Erholungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum sollten nach Möglichkeit Naturbezug aufweisen. Neben einer Dachbegrünung, die das innenstädtische Klima verbessern soll, stehen wir ganz klar zu energetischen Sanierung und auch zur Installation von Solarkollektoren auf den Dächern. Auch der Verzicht auf fossile Brennträger in Heizungen oder deren Umwandlung im Altbestand sollte weiter gefördert werden. ________________________________ ____________________________________ SPD-Fraktion Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Sven Abend (o.V.i.A.) Stefan Winter (o.V.i.A.) ________________________________ _____________________________________ CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE. Angelika Jagemann (o.V.i.A.) Monika Windhorn (o.V.i.A.) ________________________________ ____________________________________ Einzelvertreter F D P Einzelvertreter PIRATEN Michael Spatzker Thomas Grote ___________________________________ Einzelvertreter Die PARTEI Niedersachsen Marc-Oliver Schrank



--siehe erste angehängte Datei --