Anfrage Nr. 15-0706/2004:
Anhörungen im Stadtbezirksrat

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Anhörungen im Stadtbezirksrat

Anfrage

Die Verwaltung äußert sich in ihrem Schreiben an die Mitglieder der Stadtbezirksräte in der Landeshauptstadt Hannover vom 04.März 2004 über die künftige Handhabung in Bezugnahme auf Anhörungen dahingehend, dass das Verlangen einer Anhörung der Zustimmung eines Drittels aller Bezirksratsmitglieder bedarf, dabei sind die beratenden Mitglieder einzubeziehen.
Diese Handhabung wurde seitens der Verwaltung aus gegebenem Anlass mitgeteilt, da auf Rats-, und Bezirksratsebene bisher so nicht verfahren wurde, sondern lediglich von den stimmberechtigten Mitglieder ein Drittel - bei Verlangen einer Anhörung - ausreichte, so dass die beratenden Mitglieder in die Abstimmung nicht mit einbezogen wurden.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Hat die Verwaltung die mit Schreiben vom 04. März 2004 mitgeteilte Regelung durch höhere Instanzen (Bezirksregierung, Innenministerium etc.) rechtlich prüfen lassen?

2. Falls ja, von welchen Instanzen und mit welchem Ergebnis?

3. Besitzen Bezirksratmitglieder, die ebenfalls über ein Ratsmandat verfügen, demnächst zwei Stimmen, wenn über eine Anhörung abgestimmt werden soll?