1.) Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, nach dem Auslaufen des jetzigen Generalpachtvertrages für die gastronomische Versorgung der Freizeitheime für das Freizeitheim Döhren nach Möglichkeit einen individuellen Pachtvertrag abzuschließen. In diesem Vertrag sollten verbindliche Mindestanforderungen sowohl hinsichtlich der Quantität als auch der Qualität der gastronomischen Versorgung des Freizeitheimes geregelt sein. Zudem sollte der Vertrag Sanktionsmöglichkeiten (etwa Vertragsstrafen und vereinfachte vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten) für den Fall eines Verstoßes gegen diese Mindestanforderungen enthalten.
2.) Ein Vertragsschluss sollte nur mit einem Gastronomen erfolgen, der hinreichend Gewähr dafür bietet, die festgelegten Mindestanforderungen auch einhalten zu können.
3.) Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel ist über den ausgehandelten Vertrag vor Vertragsschluss so rechtzeitig zu informieren, dass ggf. noch Anregungen und Bedenken geäußert werden können, die in den endgültigen Vertrag einfließen sollten.