Anfrage Nr. 15-0692/2018:
Drucks. Nr. 0715/2017 Grundschule Buchholz-Kleefeld II, Neubau einer 3-zügigen Grundschule

Inhalt der Drucksache:

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Drucks. Nr. 0715/2017 Grundschule Buchholz-Kleefeld II, Neubau einer 3-zügigen Grundschule

Die v.g. Drucksache wurde im Juni 2017 vom Bezirksrat Buchholz-Kleefeld mit der Maßgabe beschlossen, das Bauvorhaben im sog. ÖPP-Verfahren durchzuführen. Zugleich wurde ein Änderungsantrag von Linken und Piraten abgelehnt, die Verfahrensdurchführung stattdessen in öffentlicher Hand zu belassen.
Die Stadtverwaltung sprach damals von einer "prognostizierten Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells". Da seitdem Umsetzungsschritte erfolgt sind, gehe ich davon aus, dass die entsprechende Untersuchung durchgeführt wurde. Ebenfalls ist anzunehmen, dass das Ergebnis aus Sicht der Verwaltung befriedigend war (Wie seinerzeit mutmaßlich auch im Falle des Misburger Bades).
Des Weiteren hieß es in der Beschlussdrucksache:
"Aufgrund der Erfahrungen mit den in den letzten Jahren erfolgreich durchgeführten ÖPP-Projekten erwartet die Verwaltung insbesondere bei Neubauvorhaben wie diesem wirtschaftliche Lösungen.“
Sowie (kurioserweise):
„Das Rechnungsprüfungsamt steht ÖPP-Modellen aus grundsätzlichen Erwägungen kritisch gegenüber und bezweifelt insbesondere deren Wirtschaftlichkeit."
Das ist aber nicht die einzige Stimme, die in der in Rede stehenden Frage Zweifel angemeldet hätte.
In einem Leitfaden des BMVI für ÖPP-Wirtschaftlichkeitsberechnungen steht lapidar: "Zudem sind die beim öffentlichen Auftraggeber verbleibenden Risiken (= sog. zurückbehaltene Risiken) zu den ÖPP-Kosten zu addieren." Eine Binsenweisheit, könnte man meinen.
Lt. „Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten“ / Herausgegeben von den Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder gilt dagegen:
"Forfaitierung mit Einredeverzicht ist neben der Projektfinanzierung die häufigste Finanzierungsform, da sie dem privaten Partner Finanzierungskonditionen ähnlich denen der öffentlichen Hand ermöglicht. Dies liegt darin begründet, dass in den Finanzierungskosten der Bank, aufgrund des Einredeverzichts des öffentlichen Auftraggebers, keine projektspezifischen Risiken Beachtung finden und die Kosten für ein aufwendiges Projektcontrolling seitens der Bank entfallen. Im Gegensatz zur Projektfinanzierung kommt es bei dem Finanzierungsmodell der Forfaitierung mit Einredeverzicht zu einer eindeutigen Verschiebung der Risiken in Richtung öffentlicher Hand. Diese Risikoverschiebung hat nach den Prüfungserkenntnissen der Rechnungshöfe vor allem im Wirtschaftlichkeitsvergleich bislang nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden." (Meine Hervorhebung)

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Welches Verfahren wurde bezüglich des Neubaus der Grundschule Buchholz-Kleefeld II angewendet, um die Wirtschaftlichkeit des geplanten






ÖPP-Verfahrens zu validieren? Damit ist auch gemeint, hat sich die Stadtverwaltung auf die Modellierung eines Best-Case-Szenarios beschränkt oder gemäß den Hinweisen der Rechnungshöfe tatsächlich alle denkbaren Risiken durchgerechnet?

2. Ist eine Ausfallbürgschaft der öffentlichen Hand – in welcher Form auch immer - unterzeichnet worden oder geplant?

3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die diesbezüglichen Monita der deutschen Rechnungshöfe wie obenstehend?