Drucksache Nr. 15-0647/2024:
GS Nackenberger Straße, Prallschutz in den Sporthallen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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15-0647/2024
3 (online)
 

GS Nackenberger Straße, Prallschutz in den Sporthallen

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zum Einbau eines Prallschutzes in den Sporthallen an der Grundschule Nackenberger Straße durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit),
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 147.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Stadtentwicklung- und Bauausschuss (finanzielle Zuständigkeit),

sowie
3. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die vorgesehene Maßnahme hat keine Auswirkung auf das Klima.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21102552
GS Nackenberger Straße, Prallschutz Sporthallen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 147.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -147.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21102
Gebäudemanagement
Grundschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 1.800,00 €
Abschreibungen 4.400,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 2.200,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -8.400,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -8.400,00 €



Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt. (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement 1,2 % von 147.000 € = 1.800 €

Abschreibungen
3 % von 147.000 € = 4.400 €

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von = 2.200 €

Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 1.800 € führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte indirekt zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21102 Grundschulen.

Finanzierung
Die Mittel in Höhe von 147.000 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 19 des Fachbereichs Gebäudemanagement im Projekt B.192001002 in den Jahren 2024 bis 2027 zur Verfügung gestellt.

Begründung des Antrages

Schulentwicklung:
Die Grundschule Nackenberger Straße (Arbeitstitel) ist eine 3- zügige Ganztagsschule, die ihren Betrieb zum Schuljahr 2022/23 aufgenommen hat. Im Schuljahr 2023/24 werden 142 Schüler*innen (inklusive Doppelzählung aufgrund des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung) in 7 Klassen beschult. Die Schulprognose der Anzahl der Schüler*innen geht für die kommenden Jahre von konstanten Schüler*innenzahlen aus. Der Schulstandort wird langfristig für die Grundschulversorgung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld benötigt.



Baubeschreibung
Die Maßnahmenbeschreibung kann der Anlage 1 entnommen werden.

Barrierefreiheit
Die Planung ist mit dem Beauftragten der Landeshauptstadt für Menschen mit Behinderungen abgestimmt.


Terminplanung
Der Baubeginn ist rd. 3 Monate nach DS-Beschluss vorgesehen. Die Maßnahme soll nach rd. 1 Jahr nach Baubeginn abgeschlossen werden.
19 .2
Hannover / 19.03.2024