Drucksache Nr. 15-0645/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällung Ecke Liebrechtstraße/Wolfstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.03.2019
TOP 8.2.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-0645/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällung Ecke Liebrechtstraße/Wolfstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.03.2019
TOP 8.2.4.

An der Ecke Liebrechtstraße/Wolfstraße ist ein Baum gefällt worden, der dem Schnittbild nach gesund gewesen schien. Auch fiel er sicherlich unter die Baumschutzsatzung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Lag für die Fällung ein Antrag vor?
2. Falls ja: Wie wurde er begründet?
Falls nein: Was wird die Verwaltung in dieser Angelegenheit unternehmen bzw. hat sie unternommen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Ja, für die Entfernung des Baumes wurde ein Fällantrag gestellt und bewilligt.

Zu 2.) Der Baum wurde (gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. c der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover*) freigegeben, weil von ihm eine Gefahr ausging. Eine Begutachtung durch den Baumschutz ist erfolgt.

* Von der Baumschutzsatzung ist eine Ausnahme zu erteilen, wenn von einem Baum, einem Strauch oder einer Hecke Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise und mit zumutbarem Aufwand zu beheben sind; die Gefahren können durch Vorlage eines Gutachtens eines/r für die Verkehrssicherung von Bäumen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachgewiesen werden .