Drucksache Nr. 15-0642/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Nutzung der ehemaligen Skateranlage Grävemeyerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.03.2019
TOP 8.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-0642/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Nutzung der ehemaligen Skateranlage Grävemeyerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.03.2019
TOP 8.2.1.

Am südlichen Ende der Grävemeyerstraße befindet sich eine ehemalige Skateranlage. Aufgrund von Vandalismus sind die dazugehörigen Geräte abgebaut worden, was zur Folge hat, dass die Anlage offensichtlich nicht mehr genutzt wird. Sollte dies der Fall sein, wäre ein Rückbau sinnvoll.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung Erkenntnisse darüber, ob die Anlage im aktuellen Zustand noch genutzt wird?
2. Falls keine Nutzung mehr erfolgt:
Kann die Anlage wieder entfernt und damit die Fläche entsiegelt werden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage zusammenhängend wie folgt:

Die Rampen der damaligen Skateranlage mussten aus Sicherheitsgründen abgebaut werden. Im Nachgang wurde von der Verwaltung geprüft, ob die Asphaltfläche zurückgebaut werden kann. Aus Kostengründen wurde der Rückbau jedoch bisher zurückgestellt.
Inzwischen ist die Verwaltung jedoch der Auffassung, dass diese intakte Asphaltfläche weiterhin bestehen bleiben sollte, weil sie sich vor allem für jüngere Kinder als Übungsfläche für alle möglichen Rollaktivitäten hervorragend eignet. Aktuelle Benutzungszahlen liegen der Verwaltung nicht vor. Angesichts der Zunahme der Kinderzahlen in allen Stadtteilen sollte die Fläche aber weiterhin zur Benutzung vorgehalten werden, weil die Frequentierung wahrscheinlich bei schönerem Wetter wieder steigen wird. Dieses ist die einzige Fläche im weiteren Umkreis, welche zum Skaten gefahrlos genutzt werden kann.