Anfrage Nr. 15-0633/2021:
Schottergärten - umstrittene Gartengestaltung
(kein gesetzliches Verbot gem. Landesnaturschutzgesetz

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Schottergärten - umstrittene Gartengestaltung
(kein gesetzliches Verbot gem. Landesnaturschutzgesetz


Anfrage: gemäß §§ 10, 47 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover
in die Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 29.03.2021

Trotz der Praktikabilität haben Vorgärten und Wohnanlagen die hauptsächlich aus Kies- und Steinplatten
bestehen, mehrere große Nachteile: sie sind schlecht für den Artenschutz und die Artenvielfalt
und sie wiederum wirken sich negativ auf das Stadtklima aus. Aufgrund der Schottergärten
fehlenden Pflanzen fehlt es an Insekten und den Vögeln an Nahrung und Nistplätzen. Darüber
hinaus beeinflusst die Art der Gartengestaltung das Stadtklima deutlich. Im Sommer, an heißen
Tagen wärmen sich die Steine stark auf, geben die Hitze nachts allerdings nur langsam ab. Dadurch
bleibt die Temperatur sowohl tagsüber als auch nachts. Eine Abkühlung, wie dies häufig in kleineren
Ortschaften und Dörfern noch der Fall ist, findet nicht statt.

Der Boden untern Kies bzw. Schotter wird oft komplett entfernt und mit Vlies, Teichfolie verschlossen
bzw. versiegelt. So kann dort kein Regenwasser versickern.
In vielen Bundesländern wird derzeit ein Verbot geprüft. In Baden-Württemberg gilt bereits ein
Verbot, in Bayern nur teilwiese und trotzdem haben sich bereits die Städte Erlangen und Würzburg
entschlossen Schottergärten zu verbieten. In Niedersachsen ist z.Zt. kein Verbot geplant und
deshalb fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es bei Neubauten bzw. Umgestaltungen vom Bauamt
Hinweise bzw. Auflagen keine Schottergärten anzulegen?

2. Schottergärten gehören zur umbauten Bodenfläche. Werden nachträglich
angelegte Schottergärten bzw. somit umbaute Bodenfläche wann und wie
erfasst?

3. Kann sich die Stadt Hannover vorstellen - ein Verbot zu prüfen bzw. anzuwenden?