Drucksache Nr. 15-0630/2024:
Verkehrskonzept zur Vermeidung von Schleichverkehren in der Oststadt aufgrund des im Zuge der Veloroute 03 in der Friesenstraße an der Kreuzung mit der Eichstraße vorgesehenen Modalfilters

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-0630/2024
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Verkehrskonzept zur Vermeidung von Schleichverkehren in der Oststadt aufgrund des im Zuge der Veloroute 03 in der Friesenstraße an der Kreuzung mit der Eichstraße vorgesehenen Modalfilters

Antrag,

zu beschließen, das vorgeschlagene Konzept der Verwaltung zur Vermeidung von aus der im Zuge der Einrichtung der Veloroute 03 geplanten Diagonalsperre im Knotenpunkt Friesenstraße / Eichstraße resultierendem Schleichverkehr in der Oststadt umzusetzen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung beachtet.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die beschriebenen Maßnahmen tragen wesentlich zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs als Durchgangsverkehr bei, erzielen somit eine Reduzierung des Schadstoffausstoßes und tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei.

Kostentabelle

Entfällt








Ausgangslage

Im Rahmen der Beschlussfassung zur Veloroute 03 (DS 0995/2022 in Verbindung mit DS 0995/2022 E1) wurde aufgrund eines Änderungsantrages aus dem Bezirksrat Mitte (DS 15-1540/2022) die in der Ursprungsdrucksache beschriebene Variante 2 mit Führung der Veloroute 03 über die Lister Meile, die Friesenstraße und die Yorckstraße bis zum Königinnendenkmal beschlossen.

Um den Radverkehr sicher und rechtskonform abwickeln zu können (wie auf Seite 7 der Ursprungsdrucksache dargelegt), ist bei dieser Variante in der Friesenstraße im Bereich der Kreuzung mit der Eichstraße ein Modalfilter erforderlich. Um Schleichverkehre zu vermeiden, wurde vom Bezirksrat Mitte darüber hinaus gefordert, mindestens eine weitere Diagonalsperre z. B. auf Höhe des Weißekreuzplatzes vorzusehen. Diese wurde mit Beschluss der DS 0995/2022 E1 jedoch nicht beschlossen. Es wurde aber in der Drucksache zugesagt zu prüfen, durch welche anderen verkehrslenkenden Maßnahmen Schleichverkehre in den an die Friesenstraße angrenzenden Bereichen unterbunden werden können. Dazu hat die Verwaltung verschiedene Varianten entwickelt und bewertet. Die verschiedenen Varianten werden mit dieser Drucksache vorgestellt und die Vorzugsvariante zur Beschlussfassung empfohlen.


Bestandssituation (Anlage 1, Blatt 1):

In Anlage 1, Blatt 1 ist das bestehende Verkehrsnetz im Untersuchungsgebiet mit der bereits eingerichteten Fahrradstraße Flüggestraße / Eichstraße, mit den zwischenzeitlich beschlossenen Trassenverläufen der Veloroute 02 nach Langenhagen über die Weißekreuzstraße, Fridastraße, Lisbethstraße und An der Apostelkirche und der Veloroute 03 nach Bothfeld über die Friesenstraße dargestellt. Zusätzlich ist die beschlossene Ausweitung der Fußgängerzone Lister Meile nach der erfolgten förmlichen Teileinziehung eingetragen. Im Zuge der Einrichtung der Erweiterung der Fußgängerzone Lister Meile bleibt zur Erschließung der angrenzenden Bereiche und aufgrund des Wochenmarktes die Überfahrt in Höhe der Gretchenstraße erhalten. Auch die Überfahrt für den Kfz-Verkehr am Nordkopf des Weißekreuzplatzes im Zuge Eckerstraße / Große Pfahlstraße bleibt erhalten.


Folgende Varianten für die Unterbindung von Schleichverkehr in der Oststadt durch den geplanten Modalfilter im Knotenpunkt Eichstraße / Friesenstraße wurden zwischenzeitlich von der Verwaltung erarbeitet:


Variante 1 (Anlage 1, Blatt 2):

Bei dieser Variante wird ein Modalfilter im Zuge der Veloroute 03 im Kreuzungsbereich Friesenstraße / Eichstraße vorgesehen. Der Kfz-Verkehr erhält die Möglichkeit von der Friesenstraße West in Richtung Süden in die Eichstraße weiterzufahren oder von Friesenstraße Ost in Richtung Norden in die Eichstraße weiterzufahren. Der Kfz-Durchgangsverkehr in der Friesenstraße aber auch in der Fahrradstraße Eichstraße / Flüggestraße ist damit unterbrochen. Der Radverkehr kann ungehindert fließen.

Die Verwaltung schlägt vor, mit dieser Lösung im Bereich Friesenstraße / Eichstraße zu starten und zu beobachten, ob sich nennenswerter Schleichverkehr in den Straßen einstellt. Sollte dies der Fall sein, sind weitere Optimierungsmöglichkeiten mit der Einrichtung von Einbahnstraßen in der Rambergstraße von Friesenstraße in Richtung Norden bis zur Großen Pfahlstraße und in der Fundstraße in Richtung Westen von Bödekerstraße bis zur Eichstraße vorgesehen (siehe Anlage 1, Blatt 2). Um ggf. darüber hinaus auftretende Schleichverkehre durch das Gebiet von West nach Ost über die Friesenstraße, die Eichstraße und die Holscherstraße zu verhindern, können zusätzlich auch die Einbahnrichtungen in der Holscherstraße von Ost nach West und in der Rumannstraße von West nach Ost gedreht werden.

Weiterhin ist geplant, im Bereich der nördlichen Flüggestraße ab Kleine Pfahlstraße einen Modalfilter zu setzen, um damit den Verkehr in eine Richtung aus der Kleinen Pfahlstraße in die Flüggestraße zum Wedekindplatz zu leiten (Radverkehr in Gegenrichtung frei), um so Durchgangsverkehr in der Flüggestraße zu unterbinden und die Verkehrsbeziehungen im Bereich des Wedekindplatzes übersichtlicher zu gestalten. Der Kfz-Verkehr aus der südlichen Flüggestraße wird nach Westen in die Seumestraße geleitet.


Variante 2 (Anlage 1, Blatt 3):

In dieser Variante ist vorgesehen durch zwei Modalfilter auf der Friesenstraße den Verkehrsraum zwischen Sedanstraße und Rambergstraße dem Kfz-Verkehr komplett zu entziehen und für diesen Bereich eine Teileinziehung durchzuführen. Der Radverkehr kann weiterhin geradeaus fahren. Die Haupterschließung der nordwestlichen Oststadt aus Richtung Hamburger Allee / Lister Meile erfolgt bei dieser Variante über die Weißekreuzstraße, über die gleichzeitig die Veloroute 02 geführt wird.

Auch bei dieser Variante wurde wie bei Variante 1 im Bereich der nördlichen Flüggestraße ab Kleine Pfahlstraße ein Modalfilter vorgesehen, um damit den Verkehr in eine Richtung aus der Kleinen Pfahlstraße in die Flüggestraße zum Wedekindplatz zu leiten. Der Kfz-Verkehr aus der südlichen Flüggestraße wird auch hier nach Westen in die Seumestraße geleitet.

Wie bei Variante 1 sind hier Optimierungsmöglichkeiten durch die Einrichtung von Einbahnstraßen in der Fundstraße sowie die Umkehr der Einbahnstraßenrichtung in der Holscherstraße und der Rumannstraße für den Fall, dass sich nennenswerter Schleichverkehr einstellt, möglich (s. Darstellung Anlage 1, Blatt 3).


Variante 3 (Anlage 1, Blatt 4):

Bei Variante 3 ist neben dem Modalfilter im Bereich des Knotenpunktes Friesenstraße / Eichstraße ein weiterer Modalfilter in der Friesenstraße in Form einer Durchfahrtsperre für den Kfz-Verkehr unmittelbar östlich der Kreuzung mit der Friesenstraße vorgesehen. Bei dieser Variante erhält die Weißekreuzstraße eine noch größere Verkehrsbedeutung zur Erschließung der Oststadt durch den Kfz-Verkehr als bei Variante 2. Wie schon bei Variante 1 und 2 erläutert, sind auch hier Optimierungen möglich, um ggf. unerwünschtem Schleichverkehr zu begegnen (s. Anlage 1, Blatt 4).


Empfehlung der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung wird mit der Einrichtung der Grundelemente aus der Variante 1 der größtmögliche Gewinn für die Unterbindung des Durchgangsverkehrs in den an die Friesenstraße angrenzenden Quartieren der Oststadt erzielt, ohne die innere Erschließung dieses Bereiches zu sehr zu beeinträchtigen. Gleichzeitig wird vermieden, die Weißekreuzstraße zu sehr durch zusätzlichen Verkehr zur Erschließung der Oststadt zu belasten, was erhebliche negative Auswirkungen auf die Veloroute 02 hätte und die geplante Ausweisung der Weißekreuzstraße als Fahrradstraße verhindern würde. Die dafür einzuhaltenden rechtlichen Rahmenbedingungen könnten nicht erfüllt werden. Alle Bereiche der Oststadt sind weiterhin gut erschlossen. Es sind allerdings teilweise Umwege in Kauf zu nehmen.

Für die beiden Varianten 2 und 3 wird erwartet, dass durch die zweite Sperrung in der Friesenstraße die Weißekreuzstraße als Veloroute 02 unnötig stark durch den verdrängten Kfz-Verkehr belastet wird, was aus den o. g. Gründen unerwünscht ist.


Weiteres Vorgehen:

Um objektiv beurteilen zu können, ob und in welchem Umfang sich Schleichverkehre einstellen, werden vor Einrichtung von Modalfiltern (und ggf. weiteren Maßnahmen) Verkehrserhebungen in der Bestandssituation im betroffenen Bereich durchgeführt. Eine Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt im Zusammenhang mit der Einrichtung der Veloroute 3 im Bereich des Straßenzuges Lister Meile / Friesenstraße / Yorkstraße
Auch nach der Einrichtung einer der genannten Varianten sind Verkehrserhebungen geplant, um bei Bedarf zur Zielerreichung mit den beschriebenen Maßnahmen nachjustieren zu können.


Bütersworthstraße:

In der Bezirksratssitzung am 06.11.2023 wurde die Frage gestellt, ob es möglich ist, im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Oststadt die Bütersworthstraße (verkehrsberuhigter Bereich) als Einbahnstraße oder Sackgasse auszugestalten. Dies wurde im Rahmen der Konzepterarbeitung überprüft.

Das Ergebnis war, dass bei einer Ausweisung als Sackgasse keine Flächen für erforderliche Wendemanöver am Ende einer Sackgasse zur Verfügung stehen. Durch die Gestaltung der Bütersworthstraße als verkehrsberuhigter Bereich wird der Abschnitt in beide Fahrtrichtungen nur sehr gering frequentiert. Bei Einrichtung einer Einbahnstraße besteht aus Sicht der Verwaltung die Gefahr des zusätzlichen Durchgangsverkehrs.

Deshalb empfiehlt die Verwaltung von einer derartigen Maßnahme abzusehen. Im Rahmen der Verkehrsbeobachtung vor und nach Umsetzung eines Verkehrskonzeptes in dem hier betrachteten Teil der Oststadt, werden auch die Verkehre in der Bütersworthstraße erhoben, so dass Fehlentwicklungen offenbar werden und ihnen begegnet werden kann.
66.22 
Hannover / 04.03.2024