Informationen:
Beratungsverlauf:
- 08.04.2024: Stadtbezirksrat Mitte: Schriftlich beantwortet
Anfragesteller(in):
Gemeinsame Anfrage von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion
Gemeinsame Anfrage von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion
Nach §93 NKomVG liegt die
„Festlegung der Reihenfolge von Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft oder über den Stadtbezirk nicht hinausgeht, einschließlich der Straßenbeleuchtung,“
in der Zuständigkeit des Bezirksrats.
In Ihrem Beschluss zur Klimanotstand (DS Nr. 1791/2021) hat die Ratsversammlung das „Bekenntnis zur Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als kommunale Aufgabe von höchster Priorität“ festgestellt.
Der Bezirksrat Mitte hat bereits zwei Mal einstimmige Beschlüsse für zukünftige Straßenerneuerungen getroffen (DS Nr. 15-1538/2021 & DS Nr. 15-2723/2022) und dabei betont, dass „bei sämtlichen Planungen im Rahmen von Straßenerneuerungen und Umgestaltungen, die Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen“ sind, und daher „in allen Wohn- bzw. Nebenstraßen eine angemessene Anzahl an Straßenbäumen und Straßengrün gepflanzt werden“ sollen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: