Anfrage Nr. 15-0621/2024:
Grunderneuerung im Bestand (GIB)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Grunderneuerung im Bestand (GIB)

Im Jahr 2014 wurden 165 Straßen für das Programm “Grunderneuerung im Bestand” ausgewählt.

Nach §93 NKomVG liegt die

„Festlegung der Reihenfolge von Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft oder über den Stadtbezirk nicht hinausgeht, einschließlich der Straßenbeleuchtung,“

in der Zuständigkeit des Bezirksrats.

In Ihrem Beschluss zur Klimanotstand (DS Nr. 1791/2021) hat die Ratsversammlung das „Bekenntnis zur Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als kommunale Aufgabe von höchster Priorität“ festgestellt.

Der Bezirksrat Mitte hat bereits zwei Mal einstimmige Beschlüsse für zukünftige Straßenerneuerungen getroffen (DS Nr. 15-1538/2021 & DS Nr. 15-2723/2022) und dabei betont, dass „bei sämtlichen Planungen im Rahmen von Straßenerneuerungen und Umgestaltungen, die Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen“ sind, und daher „in allen Wohn- bzw. Nebenstraßen eine angemessene Anzahl an Straßenbäumen und Straßengrün gepflanzt werden“ sollen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Straßen im Stadtbezirk Mitte sollen im Rahmen des Programms noch erneuert werden?
  2. Wie werden die Rechte des Bezirksrats, die Reihenfolge des Straßenum- und Ausbaus im Stadtbezirk festzulegen, gewahrt?
  3. Wie trägt das Programm „Grunderneuerung im Bestand“ den oben genanten Beschlüssen der Rats- und Bezirksratsebene Rechnung?