Anfrage Nr. 15-0618/2015:
Haushaltspläne

Inhalt der Drucksache:

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Haushaltspläne

Alle Jahre wieder erhalten die Bezirksräte den Haushaltsplan-Entwurf der Landeshauptstadt Hannover für das Folgejahr. Während ein Teil der Bezirksräte ggf. mit Änderungsanträgen den Haushaltsplan-Entwurf mit einer Abstimmung beschließt, wird er von anderen Bezirksräten nur zur Kenntnis genommen.
Auffällig bei den Haushaltsplan-Entwürfen ist, dass sie bei der Behandlung in den Bezirksräten unvollständig sind, d.h. meist fehlen Wirtschaftspläne und meist sogar der Stellenplan. Verwaltungsseitig heißt es dann stets: die fehlenden Pläne werden nachgeliefert. Das ist jedoch bisher nie erfolgt.

Wir fragen daher die Verwaltung
1. Muss der Haushaltsplan-Entwurf von den Bezirksräten beschlossen werden oder genügt es, wenn er lediglich zur Kenntnis genommen wird?
2. Ist es rechtlich korrekt, dass ein Bezirksrat einen Haushaltsplan-Entwurf, der unvollständig vorliegt, behandelt, egal ob mit Beschluss oder zur Kenntnisnahme?
3. Wie ist die rechtliche Situation bei Nachtragshaushalten, die den Bezirksräten gar nicht vorgelegt werden?