Antrag Nr. 15-0612/2019 N1:
Räumlichkeiten für die Kulturarbeit Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld

Inhalt der Drucksache:

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Räumlichkeiten für die Kulturarbeit Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld

Interfraktioneller Antrag Neufassung, da sich auch die CDU und Fraktion Bündnis90/Die Grünen dem Antrag angeschlossen haben

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Stadt Hannover stellt – möglichst in zentraler Lage in der Nähe des Fiedelerplatzes – Räumlichkeiten für die Kulturarbeit bereit.
Die Finanzierung erfolgt aus dem im Haushaltsplan der LHH für die Unterstützung und Förderung der Kulturarbeit im Stadtbezirk vorgesehenen Ansätzen.
Die bisher erfolgreich durchgeführte Stadtteilkulturarbeit am Standort in Mittelfeld wird nicht berührt und soll in jedem Fall fortgeführt werden.

Begründung

Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel leistet die Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld eine hervorragende Kulturarbeit. Während in Mittelfeld mit dem Nachbarschaftstreff bereits ein räumliches Angebot besteht, fehlt im Raum Döhren ein Raumangebot für Veranstaltungen und Treffen der KI und auch zur Lagerung von Material. Bislang wurden dazu Privatwohnungen genutzt.

Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel hatte in seiner Septembersitzung 2018 einmütig Mittel für derartige Räumlichkeiten gefordert (Änderungsantrag Nr. 4 zur Anlage Drucks. Nr. 15-2004/2018.

Die KI Döhren-Wülfel-Mittelfeld hat erhebliche Bedeutung für das Thema „Kulturhauptstadt Hannover“. Die Landeshauptstadt hat als zentrales Motiv für die Bewerbung zur Kulturhauptstadt die „Nachbarschaft“ gewählt. Die bildet sich vor allem in den einzelnen Stadtteilen und Stadtbezirken ab. Da drängt es sich gerade auf, diese wertvolle örtliche ehrenamtliche Kulturarbeit auch durch die Bereitstellung von Räumen zu unterstützen.

Die Entscheidung über eine entsprechende Unterstützung der Kulturarbeit im Stadtbezirk obliegt in alleiniger Zuständigkeit dem Stadtbezirksrat, § 93 Abs. 1 Nr. 1, 6 und 10 Nds. KommunalVerfG. Deshalb kann der Stadtbezirksrat auch abschließend entscheiden.

Mangels eines eigenen Stadtbezirkshaushaltes sind die Mittel aus den entsprechenden Haushaltsansätzen des Haushaltsplanes der LHH zu entnehmen.