Drucksache Nr. 15-0612/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bebauungsplan Nr. 1463 - Am Judenkirchhof
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 31.03.2014
TOP 7.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0612/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bebauungsplan Nr. 1463 - Am Judenkirchhof
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 31.03.2014
TOP 7.2.1.

Der Bezirksrat Nord hat auf seiner Sitzung am 18.11.2013 die o. g. Drucksache beraten.
Inhalt der Drucksache war der Antrag auf Beschluss des Bebauungsplans für das Gebiet
am Judenkirchhof sowie der Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Daneben enthielt die Drucksache Informationen zu einer geplanten Bebauung auf den
Grundstücken An der Christuskirche 11 und 12. Das Grundstück Nr. 11 ist in Privatbesitz,
das Grundstück Nr. 12 in städtischem Besitz.
Nach Beschlussfassung durch den Bezirksrat erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
durch Auslegung der Drucksache in der Zeit vom 02. Januar – 07. Februar
2014. Nach Auskunft der Verwaltung ist als Nächstes die Beratung im Bauausschuss am
02.04.2014 geplant.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:
1) Wie kann es sein, dass die Bäume, die sich auf dem städtischen Grundstück An der
Christuskirche 12 befanden, bereits am 26.02.2014 gefällt wurden, obwohl das Ergebnis
der Beteiligung der Öffentlichkeit noch nicht vorliegt und die Beschlussfassung
noch nicht abgeschlossen ist, bzw. die nächste Beratung erst für April 2014
angesetzt ist?
2) Wann und in welcher Form wird der Bezirksrat über die Ergebnisse der Beteiligung
der Öffentlichkeit informiert und wie finden die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
in der weiteren Beratung Berücksichtigung?
3) Wann und in welcher Form werden die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich im
Rahmen der Beteiligung zu Wort gemeldet haben, darüber informiert, wie ihre Einwände
berücksichtigt wurden?

Antwort der Verwaltung

1. Die für das Fällen der Bäume erforderliche Genehmigung auf dem städtischen Grundstück wurde in einem eigenen Genehmigungsverfahren erteilt. Aus naturschutzfachlichen Gründen mussten die Fällarbeiten bis Ende Februar erfolgt sein. Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheiden die zuständigen Ratsgremien. Erst nach einer erfolgten Beschlussfassung im Rat der Landeshauptstadt Hannover kann eine Baugenehmigung für das der Öffentlichkeit vorgestellte Neubauvorhaben auf den Grundstücken An der Christuskirche 11 und 12 erteilt werden.

2. Die Beschlussdrucksache über Stellungnahmen wird dem Stadtbezirksrat Nord zur Kenntnis gegeben.

3. Sobald der Rat über die eingegangenen Stellungnahmen entschieden hat, werden die Einwanderheber schriftlich informiert.