Drucksache Nr. 15-0608/2015 S1:
Müllentfernung auf dem Grundstück Völgerstraße (ehemaliges Autohaus)
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 19.03.2015
TOP 9.3.7.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0608/2015 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung

Müllentfernung auf dem Grundstück Völgerstraße (ehemaliges Autohaus)
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 19.03.2015
TOP 9.3.7.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, den oder die Eigentümer des Grundstücks an der Völgerstraße (ehemaliges Autohaus) aufzufordern, den dort angesammelten Müll zu entfernen und das Grundstück gegen unerlaubtes Betreten abzusichern.

Entscheidung

Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Privatgrundstück. Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Region Hannover (aha) ist nicht zuständig. Die von der LH Hannover eingeschaltete Region Hannover teilte mit, dass die Grundstückseigentümer angeschrieben und gebeten wurden, die Abfälle innerhalb von vier Wochen ordnungsgemäß zu beseitigen. Nach Ablauf der Frist werde eine erneute Ortsbesichtigung durchgeführt und werden ggf. weitere Maßnahmen eingeleitet.